Rosenheim/Bernau – Ein angenehmer Nachbar war der 49-Jährige wohl selten. Zumindest für die meisten seiner Mitbewohner in dem Mehrfamilien-Mietshaus in Rosenheim.
Ein Schlag, ein gebrochener Finger
Erst im Februar war er von Amtsrichter Wolfgang Fiedler zu vier Monaten Haft wegen Handgreiflichkeiten gegen einen Mitbewohner verurteilt worden – seiner Meinung nach völlig zu Unrecht. Nun stand er erneut vor Gericht und vor dem selben Richter, beeilte sich aber, zu erklären, dass nicht der Richter, sondern die Lügen seines damaligen Kontrahenten daran schuld gewesen seien. Nur wenige Wochen vor dem damaligen Gerichtstermin hatte er erneut im Treppenhaus randaliert und seinen damaligen Widersacher beschimpft. Nach seiner eigenen Aussage hatte er eine halbe Flasche Kirschlikör intus. Dann werde er häufiger ungemütlich.
Seine direkten Etagen-Nachbarn „beeindruckte“ dessen Aufruhr so sehr, dass es eine 17-jährige Besucherin nicht wagte, die Wohnung zu verlassen. Der 21-jährige Sohn der Mieterin ging schließlich ins Treppenhaus, um den Pöbeleien ein Ende zu bereiten. Das gestaltete sich insoweit schwierig, als der Angeklagte nun seine Aggression gegen diesen richtete. Man sparte nicht mit Beleidigungen – und hier wichen dann die Beschreibungen voneinander ab. Der Angeklagte wollte den jungen Mann lediglich von seiner Türschwelle gestoßen haben. Dieser behauptete abwechselnd ein-, zwei- oder dreimal geschlagen worden zu sein. Selber hatte er gar nicht oder doch oder vielleicht auch zugeschlagen.
Tatsache war, und das gestand der Angeklagte auch halbwegs ein, dass die Mutter aus der Nachbarwohnung schlichtend eingriff und die beiden trennen wollte. Dabei bekam sie einen Schlag vom Angeklagten ab, weswegen sie so unglücklich gegen die Wand prallte, dass sie sich den Ringfinger der rechten Hand brach. Das beeinträchtige sie noch heute, sagte sie. Über diesen Vorgang berichteten die anderen Zeugen übereinstimmend, – wohingegen der angebliche Schlagabtausch zwischen dem Sohn und dem Angeklagten von keiner der anderen drei Zeuginnen beobachtet worden war.
Insoweit beantragte der Staatsanwalt, das Verfahren einzustellen. Es verblieb noch die Attacke gegen die Nachbarin. Hierfür entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Tatopfer ausdrücklich, was ihm bei der Strafzumessung zugutekam.
Gar nicht zugute kam ihm allerdings die Tatsache, dass er bereits 34-Mal vorbestraft war. In den Jahren 1986 bis 2018 gab es nur dann keine Eintragungen in seinem Strafregister, wenn er sich hinter schwedischen Gardinen befand.
Unter vielen Bewährungsstrafen gab es keine einzige, die er durchgestanden hatte. Der Richter erklärte: „Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, zu zählen, wie oft Sie bereits in Haft gewesen sind.“ Da die Strafe aus dem Februar „gesamtstrafenfähig“ war, konnte aus den beiden Verurteilungen ein neues Gesamturteil gebildet werden. So beantragte der Staatsanwalt abschließend, es sei eine neue Gesamtstrafe von nunmehr sieben Monaten zu bilden. Selbstverständlich könne aufgrund der Vorgeschichte eine Aussetzung zur Bewährung nicht infrage kommen. Weil der gebürtige Bernauer sich wegen der ersten Verurteilung derzeit eben dort in Haft befindet, meinte sein Verteidiger, dass – wegen des Schlages und der unglücklichen Verletzung – eine Strafe von drei Monaten ausreiche. Und weil sein Mandant nach der Haftentlassung aus dem Haus sofort ausziehen würde, sei eine Wiederholung solcher Ereignisse ohnehin ausgeschlossen. Somit könne man Gnade vor Recht ergehen lassen und eine Bewährung aussprechen.
Vorstrafenregister:
Keine Gnade vor Recht
Richter Fiedler konnte dem beim besten Willen nicht entsprechen. „Sie haben noch nicht ein einziges Mal eine Bewährung durchgestanden. Also verbüßen Sie nun die entsprechende Gesamtstrafe und kommen Sie mir nie mehr hier unter die Augen“, sagte er und verurteilte den Angeklagten zu einer neuen Gesamtstrafe von sechs Monaten. Weil er davon drei Monate bereits verbüßt hat, kann er vor Weihnachten wieder nach Hause.