Rosenheim – Schon bei der Genehmigung des Hotelbaus hatten Ausschussmitglieder auf die Gefahr hingewiesen, dass planungsrechtlich die Türen geöffnet werden könnten für Kneipen, Gaststätten und Schnellrestaurants am Stadtrand. Das Hotel darf eine Gastronomie anbieten – allerdings nur zur Versorgung der Firmen und Betriebe im Gewerbegebiet, ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie Gäste. Jetzt lag zum Erstaunen aller erneut ein Antrag vor: Ein Unternehmen für Landschafts- und Gartenbau möchte eine Ausstellungshalle mit Büros, Terrasse und Tiefgarage sowie Kantine anbauen. Letztere soll bis zu 40 Sitzplätze im Gastraum erhalten, von 6.30 bis 19.30 Uhr geöffnet sein – laut Antragsteller nur für Mitarbeiter der ansässigen Betriebe im Gewerbegebiet „Am Oberfeld“.
Zwei öffentliche Kantinen fast nebeneinander: Das muss nicht sein, fand der Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss. Er beschloss einstimmig, Gaststätten jeglicher Art im Baugebiet grundsätzlich zu verbieten.
Derzeit läuft ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan. Ziel: Auch Kfz-Waschstraßen sollen sich hier nicht ansiedeln dürfen. In erster Linie soll das Gewerbegebiet für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden. Bis zur Beendigung des Verfahrens besteht eine Veränderungssperre.
Sie greift jetzt auch beim Antrag des Gartenbauers. Nicht nur die gewünschte Kantine passt nicht, auch die Ausstellungshalle mit Verkaufsfläche ist zu groß. Denn nur zehn Prozent der Geschossfläche eines Betriebes darf „Am Oberfeld“ dem Einzelhandel dienen. So soll verhindert werden, dass auf der grünen Wiese vor den Toren der Stadt den Geschäften im Zentrum Konkurrenz gemacht wird.