Innbrücke und Simstalbrücke

„TÜV“ für zwei Bauwerke fällig

von Redaktion

Brückenprüfungen stehen an: Unter die Lupe genommen werden die Innbrücke und die Simstalbrücke im Zuge der Staatsstraße St 2095 zwischen Rosenheim und Ziegelberg. Die Arbeiten morgen, Donnerstag, und Freitag zwingen zu geänderten Verkehrsführungen.


Rosenheim
– Die Maßnahme des Staatlichen Bauamtes Rosenheim am 27. und 28. September erfolgt turnusmäßig, eine angepasste Verkehrsführung wird eingerichtet.

Die Innbrücke ist breit genug, sodass der Verkehr während der gesamten Arbeiten zweispurig aufrechterhalten bleibt – es steht also während der Arbeiten eine Fahrspur in jede Richtung zur Verfügung. Allerdings muss die Fahrbahnbreite reduziert werden. Deshalb wird die Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen eingeschränkt.

Anders bei der Simstalbrücke: Aufgrund ihrer geringeren Breite wird ein Fahrstreifen vorübergehend gesperrt. Der Verkehr wird deshalb wechselweise vorbeigeleitet.

Durch die Verlegung der Arbeiten außerhalb der Hauptströme des Berufsverkehrs versucht das Staatliche Bauamt Verkehrsbehinderungen möglichst zu vermeiden. Dennoch kann es zu Behinderungen im Verkehrsablauf kommen.

Bei der Brückenprüfung handelt es sich um den „TÜV“ für Bauwerke. Hierbei ist, ähnlich wie bei Fahrzeugen, eine regelmäßige Kontrolle vorgeschrieben. Für Bauwerke ist das in der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ geregelt. Bei der jetzt fälligen Hauptprüfung (alle sechs Jahre) ist eine „handnahe“ Prüfung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jedes Bauteil der Brücke unter die Lupe genommen und genau untersucht werden muss. Dabei ist jedes Bauteil hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu beurteilen. Auf festgestellte Schäden ist entsprechend zu reagieren. So ist im Sinne der Bürger und Verkehrsteilnehmer die Sicherheit der Brücken gewährleistet.

Jedes Bauteil

unter der Lupe

Für die genaue Prüfung ist es unumgänglich, „in den Verkehrsraum einzugreifen“, so das Staatliche Bauamt. Heißt im vorliegenden Fall: Mit einem Brückenuntersichtgerät wird von oben an das Bauwerk herangegangen, um die Untersicht des Überbaus der beiden Brücken „handnah“ prüfen zu können. Hierfür muss das Gerät auf der Brücke aufgestellt werden. Entsprechend ist eine Verkehrsumlegung im Bereich der Straße auf der Brücke in den jeweiligen Aufstellbereichen unvermeidbar.

Die Prüfung wird durch qualifizierte Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes und einen externen Spezialisten durchgeführt. Mitarbeiter der Straßenmeisterei Rosenheim sichern die Arbeitsstelle. Das Bauamt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsregelungen zu halten. Dies diene auch der Sicherheit der mit den Arbeiten an der Brücke befassten Personen.re

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