Grundstücksstreit: Stadt greift durch

von Redaktion

Sechs Abstimmungen im Bauausschuss zu einem Tagesordnungspunkt: Allein dies zeigt schon, welche Brisanz das Thema Eichfeldstraße hat. Seit 2004 gibt es dieses Gezerr um Grundstücke, das auch vor Gericht ausgetragen wird. Jetzt greift die Stadt planungsrechtlich ein.

Rosenheim – Die Wurzeln des Problems liegen 50 Jahre zurück: Damals wurde das eigenständige Dorf Happing nach Rosenheim eingemeindet. Eine Erbschaft mit Folgen sind historisch gewachsene ehemalige Pferdekarrenwege für die Bauern, die sich zu Feldwegen und dann zu Straßen mit Verbindungsfunktion entwickelten. In der turbulenten Nachkriegszeit fand kein Grunderwerb durch die Kommune statt.

Ein Beispiel von vielen in Rosenheim: die Eichfeldstraße in Happing. Sie liegt zum Teil auf privatem Grund und stellt heute eine wichtige Verbindung zwischen Happing und Kaltwies dar und erschließt auch das ASV-Sportgelände.

Der Grundeigentümer Christof Huber möchte, wie mehrfach berichtet, dass die Stadt seinen Grund, auf dem die Eichfeldstraße zum großen Teil liegt, erwirbt. Soweit so gut: Doch Huber verband 2015 den Verkauf mit der Bedingung, dass die Widmung als Gemeindeverbindungsstraße aufgehoben wird und dem Ziel, den Durchgangsverkehr zu verhindern. Diese Forderung ist mittlerweile vom Tisch, das Verhältnis zwischen Grundeigentümer und Stadt jedoch schwer gestört – zumal auch in der HappingerAu-Straße, Verbindung zur Kastenau, um Straßengrund und den Erwerb gestritten wird. Auch dieser Fall ist vor Gericht anhängig.

Huber möchte im Tausch für den Grund der Eichfeldstraße ein Areal gegenüber seiner Hofstelle erhalten. Diese Fläche benötigt aber ein weiterer potenzieller Käufer, um ein anderes Grundstück abzurunden und als Baufläche ausweisen zu können. Die Stadt hat Huber deshalb ein Angebot unterbreitet – für ein auf dessen Hofseite liegendes städtisches Grundstück, das nach Überzeugung der Verwaltung für Huber viel attraktiver ist. Dieser beharrt jedoch auf einen Tausch mit der Fläche gegenüber seines Hofes.

Mittlerweile hat sich die Situation so zugespitzt, dass Huber auch für den Fall Eichfeldstraße Klage vor dem Verwaltungsgericht München erhoben hat. Er fordert den Rückbau in den Bereichen, die auf seinem privaten Grund liegen.

Rechtsdezernent Herbert Hoch ging im Baugenehmigungs- und Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates davon aus, „dass diese Klage nicht erfolgreich sein kann“. Josef Gasteiger (CSU) sieht dies angesichts der Tatsache, dass es viele historisch gewachsene Straßen gibt, die sich noch in Privatbesitz befinden, genauso: „Wenn es noch mehr solcher Grundstückseigentümer gäbe, könnte die Stadt Rosenheim zusperren. Das ist eine Unverschämtheit.“

Die Stadt versucht jetzt, die verfahrene Situation, in der keine Einigung in Sicht ist, planungsrechtlich einer Lösung zuzuführen. Für die Eichfeldstraße sollen zwei Bebauungspläne aufgestellt werden: einer, der eine Nachverdichtung mit Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern ermöglichen soll, und einen, der den weiteren Straßenverlauf im Norden als Erschließungsverbindung sichert. In diesem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan geändert werden, werden für die Areale Veränderungssperren erlassen.

Der Stadtrat entscheidet am kommenden Mittwoch, 24. Oktober.

Artikel 7 von 11