Wiederwahl Bugls in der Kritik
SPD scheitert mit Antrag, auf einen berufsmäßigen Stadtrat zu verzichten
Die Gemeindeordnung sieht bei Kommunen mit mehr als 10000 Einwohnern die Möglichkeit vor, einen berufsmäßigen Stadtrat zu wählen. Er hat eine Doppelstellung: als Mitglied des Stadtrates mit eigenem Rede- und Antrags-, aber ohne Stimmrecht und als kommunaler Wahlbeamter. Alle sechs Jahre wird er neu