Beleuchtete Möbelals Elektroschrott

Wer beleuchtete Möbel entsorgen möchte, muss sie als Elektroaltgeräte abgeben. Darauf weist die Stadt Rosenheim hin. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Das deutsche Elektrogesetz ist auf den „Offenen Anwendungsbereich“ („Open Scope“) umgestellt. Diese Öffnung im Gesetz führt dazu

Mittwoch, 6. Mai 2026

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