Wer beleuchtete Möbel entsorgen möchte, muss sie als Elektroaltgeräte abgeben. Darauf weist die Stadt Rosenheim hin. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Das deutsche Elektrogesetz ist auf den „Offenen Anwendungsbereich“ („Open Scope“) umgestellt. Diese Öffnung im Gesetz führt dazu, dass bisher nicht erfasste Produkte wie Kleidungsstücke oder Möbel mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen nun als Elektroaltgeräte gelten und als solche entsorgt werden müssen. Sicherheit für die richtige Entsorgung bietet das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt. Ist dieses Symbol vorhanden, muss das Produkt beim Entsorgungshof abgegeben werden. Die Abgabe ist kostenlos. Weitere Infos rund um das Thema „Open Scope“ gibt es beim Umwelt- und Grünflächenamt unter Telefon 3651692.