Jugendamt ist teilweise nur schriftlich erreichbar
Die Bereiche Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Beitragsübernahme für Kindertagesstätten und Tagespflege des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind aus personellen Gründen bis auf Weiteres nur schriftlich erreichbar. Anträge sind an der Infothek in der Reichen