Jugendamt ist teilweise nur schriftlich erreichbar

von Redaktion

Die Bereiche Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Beitragsübernahme für Kindertagesstätten und Tagespflege des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sind aus personellen Gründen bis auf Weiteres nur schriftlich erreichbar. Anträge sind an der Infothek in der Reichenbachstraße 8 erhältlich oder zum Download auf der Homepage der Stadt.

Für Unterhaltsvorschüsse: UVG: www.rosenheim.de/stadtbuerger/jugend-familie-soziales/unterhalt/unterhaltsvorschuss.html

Für die Beitragsübernahme im Bereich Kindertagesstätten und Tagespflege: www.rosenheim.de/stadtbuerger/jugend-familie-soziales/kinderbetreuung/finanzielle-unterstuetzung/kindertagesstaettenbeitraege.html.

Für weitere Fragen rund um die Antragstellung stehen die Mitarbeiter des Geschäftszimmers im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter den Telefonnummern 365-1516 oder 365-1495 zur Verfügung.

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