Die Meldebehörden haben aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Verpflichtung, Daten zu übermitteln. Ein Beispiel: Daten von Alters- und Ehejubiläen werden an Mandatsträger und Presse weitergegeben. Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann. Gegen diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Sperre kann persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Nähere Informationen finden sich auf https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/an-um-abmeldung/datenuebermittlungssperre.html.