Kontrollenin Gaststätten

von Redaktion

Mit Bußgeldverfahren müssen die Betreiber von zwei Gaststätten in Rosenheim rechnen. Wie die Polizei berichtet, hatten Einsatzkräfte je eine Lokalität an der Rechenauerstraße und eine an der Kaiserstraße kontrolliert, in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Dabei wurde beanstandet, dass Spielautomaten liefen und die Musik zu laut war. Beides ist am Buß- und Betttag verboten. Das Verbot gilt grundsätzlich von 2 Uhr nachts am Vortag bis 24 Uhr am Buß- und Bettag. In einer der Gaststätten hatten Besucher zudem das Rauchverbot missachtet.

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