Im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch eine uniformierte Streifenbesatzung der Polizei wurde am vergangenen Freitag kurz vor Mitternacht im Stadtgebiet von Rosenheim bei einem österreichischen Autofahrer ein Springmesser gefunden. Dieses Springmesser ist in Deutschland verboten und stellt eine Straftat dar. Deshalb stellten die Beamten das Messer sicher, so der Bericht. Der benachrichtigte Staatsanwalt ordnete noch vor Ort ein Bußgeld von 200 Euro an. Der Fahrzeuglenker konnte anschließend seine Fahrt fortsetzen.
Gegen 2 Uhr früh am Samstagmorgen wurde ebenfalls durch eine uniformierte Streifenbesatzung ein schwarzer BMW angehalten. Der 21-jährige Fahrer hatte augenscheinlich vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert. In dem Fahrzeug war deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar, außerdem wurde durch die Polizeibeamten eine leere Bierflasche im Fahrgastraum gefunden. Der Fahrzeugführer wies nach einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest einen Wert von mehr als 0,5 Promille auf. Somit folgte eine Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsgesetz. Den BMW-Fahrer erwartet nun ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot, teilten die Beamten mit.