Gartenstadt bleibt erhalten

von Redaktion

Die Rosenheimer Gartenstadt bleibt erhalten – und das hat sie etwa 50 Bürgern zu verdanken, die sich intensiv für die Wahrung des von parkähnlichen Grundstücken geprägten Areals in der Stadtmitte eingesetzt haben.

Rosenheim – Das Wohnviertel ist nach einem von Theodor Fischer im Jahr 1925 erstellten Staffelbauplan entstanden. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich eine überwiegend homogene Gebäudestruktur mit großen Gartengrundstücken. Erben möchten diese gerne nutzen, um für ihre Familien anzubauen oder zu erweitern. Doch auch Investoren haben ein Auge auf die Toplagen geworfen. „Eine Nachverdichtung könne auch als reine Interessenvertretung für eine Lobby aus Investoren, Bauträgern und das Baurecht nicht selbst nutzenden Eigentümern verstanden werden“, brachte eine Eigentümerfamilie ihre Sorgen in einem Schreiben an die Stadt auf den Punkt.

Weitere Problematik: Im nördlichen Bereich befinden sich Grundstücke, die im Eigentum der Kirche beziehungsweise einer kirchlichen Stiftung sind. Die Erbpachtverträge laufen demnächst aus, die Pacht wird sich erhöhen – und damit das Bestreben wohl steigen, zusätzliche Gebäude auf den Grundstücken zu errichten.

Die in einem ersten Bebauungsplanentwurf vorgeschlagenen drei Vollgeschosse seien zu viel für das Gebiet, das Bauvolumen mit 9,50 Metern Wand- und 12,50 Metern Firsthöhe zu hoch, warnten Anlieger in gut besuchten Versammlungen. „Der Siedlungscharakter würde zerstört“, waren sich viele Bürger einig. Sie sorgten sich auch um den Gartenstadtcharakter. Bauträger könnten aus den großen Grundstücken mit alten Grünzonen und Baumbestand maximalen Nutzen ziehen, so die Befürchtung.

Das Stadtplanungsamt ging auf die Wünsche ein – und nahm die Festlegungen zur Anzahl der Geschosse und Höhen aus dem Bebauungsplan heraus. Das öffnet jedoch nicht, wie man meinen könnte, Tür und Tor für massive Bautätigkeit. Denn jetzt werden Bauanträge über den sogenannten Einfügungsparagrafen 34 entschieden. Das heißt (siehe auch Kasten): Neue Gebäude müssen sich der Umgebung anpassen. Hier gibt es bisher nur punktuell drei Vollgeschosse.

Der Stadtrat ging den von Robin Nolasco, Leiter des Stadtplanungsamtes, vorgeschlagenen Weg einstimmig mit. Für die Bürgerbeteiligung und das daraus resultierende Ergebnis gab es von den Fraktionen in öffentlicher Sitzung viel Lob.

Der Paragraf 34

Wichtigstes Prinzip des Paragrafen 34 im Baugesetzbuch ist das Einfügungsgebot. Das heißt: Ein Vorhaben muss sich an die Umgebungsbebauung anpassen. Der Altbestand an Gebäuden in der Nachbarschaft gibt Höhe und Umfang der Neubauten vor. duc

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