Verstrickt in die Betrügereien des Ex

von Redaktion

Angeklagte wehrt sich gegen Vorwurf der Mittäterschaft – Gericht auf Wahrheitssuche

Rosenheim – Mit dubiosen Bankgeschäften und unsauberen Kapitalanlagen haben in den Jahren 2008 und 2009 zwei Betrüger Anleger unter anderem aus dem südostbayerischen Raum um ihr Geld gebracht. Immer mit dem Versprechen auf den ganz großen Gewinn waren ihnen die Kapitalgeber auf den Leim gegangen.

Vor Gericht stand jetzt die geschiedene Ehefrau eines der Betrüger. Es galt zu klären, inwieweit die heute 51 Jahre alte, gelernte Einzelhandelskauffrau in die Geschäfte ihres Ex-Mannes verstrickt gewesen war. Gegen den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl hatte die Frau Einspruch eingelegt. Verständlich, wenn man weiß, dass es um eine Vorteilsabschöpfung von über 200000 Euro geht. Das bedeutet: Weil bei den Vergehen mehr als 200000 Euro in den Sand gesetzt worden sind, würde der Staat dieselbe Summe von den Tätern einfordern. Sinn dieser neuen Regelung ist, dass sich Verbrechen und Vergehen nicht „lohnen“ sollen. Würde die Frau also verurteilt, müsste sie die genannte Summe zahlen.

Der einstige Ehemann der Frau und sein Kompagnon hatten in einer Vielzahl von Fällen versprochen, Termin-Geschäfte über eine Anlage-Firma in den USA zu vermitteln, die unter anderem ein schwimmendes Hotel in Dubai errichten wollte. Das ist verboten. Einzig und allein Firmen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dazu ermächtigt und von ihr überwacht sind, dürfen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen anbieten und vertreiben.

Krumme Touren
nicht bekannt

Von den krummen Touren habe sie nichts gewusst, sagte die jetzt Angeklagte vor Gericht. Sie habe, so erklärte sie vor dem Vorsitzenden Richter Christian Merkel, lediglich gewisse Sekretariatsarbeiten geleistet, ohne jemals in die Geschäftsabläufe eingebunden gewesen zu sein. Sie habe auch zu keiner Zeit irgendwelche geschäftlichen Kontakte zu Kunden ihres damaligen Mannes gehabt, die über ein telefonisches Verbinden hinaus gegangen seien.

Geladene Zeugen sagten vor Gericht aus, dass sie die Angeklagte tatsächlich bei den Werbeveranstaltungen für die Investitionsideen in Begleitung ihres damaligen Ehemannes gesehen hätten. Niemals habe man aber irgend einen geschäftlichen Kontakt mit ihr gehabt. Darunter war auch ein Zeuge, der mit allen nur denkbaren Unterlagen aus seiner misslungenen Beteiligung aufwarten konnte. Allerdings tauchte auch in diesen Unterlagen nirgendwo der Name oder eine irgendwie geartete Beteiligung der Angeklagten auf.

Zeugen kennen
nur den Mann

Anderen Zeugen war die Angeklagte unbekannt. So einer 74-Jährigen, die angab, ihr Geld mit Mühe und Not zurückbekommen zu haben. Aber auch sie hatte ausschließlich mit den beiden Anlageverkäufern zu tun. Die Angeklagte hatte sie nie zu Gesicht bekommen.

Angesichts dieser Gemengelage dachten das Gericht und die Staatsanwaltschaft offen über eine Einstellung des Verfahrens nach. Zu gering könnte letztlich die Schuld der Angeklagten sein, hieß es. Sollten Gericht und Staatsanwaltschaft am Ende zu diesem Schluss kommen, müsste die 51-Jährige lediglich ein – gemessen an der entstandenen Schadenssumme – geringes Bußgeld zahlen und bliebe von der Gewinnabschöpfung verschont. Letztlich einigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft darauf, die Verhandlung fortzusetzen. Der Termin für die Fortsetzungsverhandlung steht nicht fest.au

Artikel 1 von 11