Der Schnee kommt – der Winterdienst ist bereit

von Redaktion

Heuer bereits 550 Tonnen Streusalz verwendet – 22 Fahrzeuge und 70 Mitarbeiter

Rosenheim – Der Winter hat sich bisher rar gemacht, doch in den nächsten Tagen soll es richtig schneien. Der kommunale Winterdienst ist vorbereitet.

1560 Tonnen Streusalz hat die Stadt im Vorrat – in zwei Holzsilos im Baubetriebshof und auf einer angemieteten Lagerfläche in Stephanskirchen. Eingekauft wird im Sommer, wenn die Preise günstiger sind. Heuer wurden nach Angaben der Stadt bereits 550 Tonnen Streusalz in zwei Körnungen ausgebracht.

Bis zu 70 Mitarbeiter rücken im Extremfall aus. Sie räumen die Hauptverkehrsstraßen, Radwege und Bushaltestellen sowie Kreuzungen. Einsatzbereit sind nach Angaben des Baubetriebshofes 22 Fahrzeuge – vom Lkw bis zum Kleintraktor. Zwölf sind zusätzlich zum Schneepflug mit Streugeräten ausgerüstet. Auf Neben- und Parkflächen kommen bei Bedarf zusätzlich fünf Fahrzeuge des Maschinenrings Rosenheim zum Einsatz.

Das Kommando zum Losfahren gibt die Einsatzleitung. Sie beobachtet rund um die Uhr die Wetterlage, prüft die Schnee- und Eissituation, um zu entscheiden, wann und wo geräumt und wie viel gestreut werden muss, teilt die Stadt mit.

Der kommunale Winterdienst räumt nach ihren Angaben 270 Kilometer Straße. 80 Kilometer werden zusätzlich gestreut. Hinzu kommen 50 Kilometer Geh- und Radwege sowie über 800 Einzelobjekte wie Kreuzungen, Überwege, Bushaltestelle und Behindertenparkplätze, die per Hand betreut werden. Je nach Witterung geht es ab 1 Uhr nachts los.

Im Fokus stehen an Tagen, an denen es schneit oder glatt ist, die Hauptverkehrswege und Bereiche mit Gefahrenpotenzial: Gefällstrecken, Steigungen, Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Bushaltestelle, Radrouten. Hinten an stehen Nebenstraßen, Wege in Parks oder außerhalb der Stadt.

Auch die Bürger sind in der Pflicht

Auch die Bürger sind nach Angaben der Stadt verpflichtet, die Gehbahnen auf ihren Grundstücken zu sichern. Die Aufgaben können auch übertragen werden, die Verantwortung bleibe jedoch beim Grundeigentümer. Werktags muss erstmals ab 7 Uhr, sonntags und an Feiertagen erstmals ab 8 Uhr gesichert werden, je nach Witterung sind die Maßnahmen bis 20 Uhr zu wiederholen. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Der Anlieger muss an das Grundstück angrenzende Gehwege beziehungsweise die Gehbahn sichern. Ist kein abgegrenzter Gehweg vorhanden, muss ein 1,50 Meter breiter Streifen am Rand geräumt und gestreut werden. Der Gehweg muss von Schnee geräumt und bei Glätte mit Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreut werden.

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