Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ beginnt am Donnerstag, 31. Januar, und endet am Mittwoch, 13. Februar. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt und stimmberechtigt ist. Dies teilt die Stadt in einer Pressemeldung mit. Das Verzeichnis liegt am Freitag, 11. Januar, von 7.30 bis 12 Uhr, Montag, 14. Januar, und Dienstag, 15 Januar, von 7.30 bis 17 Uhr im städtischen Bürgeramt, Erdgeschoss, in der Rathausstraße 30 für Stimmberechtigte zur Einsicht aus. Mit einem Eintragungsschein kann man sich an einem beliebigen Ort in Bayern für das Volksbegehren eintragen. Man ist somit nicht fest an einen Eintragungsort gebunden, so die Stadt. Einen solchen Eintragungsschein können Stimmberechtigte bis zum 13. Februar im Bürgeramt schriftlich, per Fax und E-Mail oder vor Ort persönlich beantragen. Außerdem kann man den Eintragungsschein auch im Netz, auf dem BürgerOnlineportal beantragen: www.serviceportal.komuna.net.