Der Stadtrat hat, wie berichtet, die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Happinger-Au-Straße Süd“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Happinger-Au-Straße Süd“ mit Veränderungssperre beschlossen. Ziel der Planung sind die Sicherung einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und Kastenau sowie ein bedarfsgerechter Straßenausbau.
Für den Bebauungsplan „Happinger-Au-Straße Süd“ umfasst der Geltungsbereich Teilbereiche der Happinger-Au-Straße im größeren Umgriff. Um Abweichungen des Straßenverlaufs im Flächennutzungsplan zu korrigieren, umfasst die Änderung einen noch großräumigeren Umgriff.
Die Öffentlichkeit kann sich bis einschließlich Freitag, 22. Februar, über dieZiele im Rahmen eines Aushangs im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel, 3. Stock, informieren. Während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr) oder nach Vereinbarung besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterlagen können darüber hinaus im Internet abgerufen werden unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung.html.
Aufgrund der Veränderungssperre dürfen gewisse Vorhaben nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht durchgeführt werden, teilt die Stadt mit. Die Veränderungssperre ende, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich werde, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren. Auch die Unterlagen dazu können unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/ aktuelle-veraenderungssperren.html abgerufen werden. re