Brutaler Angriff auf 25-Jährigen

von Redaktion

Handgemenge: Opfer will Freundin zu Hilfe eilen und erhält Schlag ins Gesicht

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 26-jährigen Mann aus Kolbermoor, seine 22-jährige Lebensgefährtin und eine gleichaltrige Frau aus Bad Aibling wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs müssen zwei der Täter zudem 2500 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen.

Zu Beginn

eine Pöbelei

Laut Anklage haben die drei Angeklagten in Rosenheim einen 25-jährigen Mann nicht unerheblich verletzt. Erst haben sie den Mann und seine 26-jährige Begleiterin angepöbelt, später hat der Kolbermoorer dem Opfer, das bei dem Handgemenge ins Stolpern geraten war, etliche Fußtritte in den Bauch verpasst. Die beiden Frauen sollen auf Kopf und Gesicht des Mannes eingeschlagen haben, als dieser bereits am Boden lag. Der 25-Jährige erlitt einen Mittelhandbruch, eine Absplitterung des Zahns, diverse Prellungen und Schürfwunden.

Der Mann aus Kolbermoor und seine Lebensgefährtin räumten den Tatvorwurf umfassend ein, sicherten dem Geschädigten eine Schadenswiedergutmachung von 2500 Euro zu und entschuldigten sich. Die Aiblingerin machte keine Angaben zur Sache. Die Zeugen, darunter auch drei unabhängige Beobachter des Geschehens, schilderten den Vorfall wie in der Anklage beschrieben. Demnach ging die Provokation von einer der beiden Angeklagten aus. Die Frauen gerieten daraufhin in einen Streit, der in Handgreiflichkeiten mündete und zur Folge hatte, dass der Kolbermoorer dem 25-Jährigen ins Gesicht schlug, als dieser seiner Freundin zu Hilfe kommen wollte. Zum Tatzeitpunkt, so hat ein Test im Anschluss an die Tat ergeben, waren die Angreifer stark betrunken: Bei dem Kolbermoorer wurden knapp 1,4 Promille gemessen, bei dessen Lebensgefährtin 1,2 Promille und bei der Aiblingerin knapp 1,7 Promille. Die beiden Geschädigten wiesen eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille und einem Promille auf.

Die Anklagevertretung gab an, die Kolbermoorerin habe den Geschädigten, der einen Pelzmantel getragen habe, mit den Worten „Hässlicher Russe“ provoziert, dessen Freundin habe sich hinreißen lassen. In der Folge sei es zu einem Gerangel gekommen und der Angeklagte habe der Frau ins Gesicht geschlagen.

Vorbestraft und

deutlich betrunken

Der Geschädigte sei dazwischengegangen und ausgerutscht. Der Angeklagte, der bereits sechs Vorahndungen aufweise, habe die Situation ausgenutzt und brutal und massiv zugetreten. Für ihn wurde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Für seine dreifach vorbestrafte Lebensgefährtin und für die Aiblingerin mit einer Vorahndung schien ein Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise einem Jahr angemessen. Als Bewährungsauflage wurden jeweils 2000 Euro beantragt. Verteidiger Dr. Marc Herzog betonte, dass sein Mandant die Verantwortung für seine Tat übernommen habe, bei der er auch selbst verletzt worden sei. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sei ausreichend, von einer Geldauflage sollte hinsichtlich der zu erwartenden Heilkosten abgesehen werden. Theresia Pösl, die Verteidigerin der Kolbermoorerin, führte an, dass der erste Tatkomplex hinsichtlich der Provokationslage unklar sei. Sie hielt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für ausreichend, zumal ihre Mandantin in einer Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Angeklagten und damit auch mit dem Täter-Opfer-Ausgleich sei. Eine weitere Geldauflage sei nicht notwendig. Für Baron Harald von Koskull, den Anwalt der Aiblingerin, hatte die Beweisaufnahme den Tatbeitrag seiner Mandantin nicht eindeutig ergeben. Sie sei von allen am deutlichsten alkoholisiert gewesen und sei in die Sache reingerissen worden. Deshalb sei sie freizusprechen. Falls es zu einer Verurteilung komme, handle es sich allenfalls um einen minderschweren Fall, für den eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen ausreichend wäre.

Richterin Bärbel Höflinger folgte der Anklagevertretung, blieb mit dem Strafmaß aber darunter. Haupttäter sei der 26-Jährige gewesen. Zugunsten der beiden Kolbermoorer wurden ihr Geständnis, die Schadenswiedergutmachung und ihre Aussöhnung mit den Geschädigten gewertet. Geldbußen von 1000 beziehungsweise 800 Euro sollen für eine spürbare Ahndung sorgen. Ihr Urteil wurde bereits rechtskräftig. Die Aiblingerin hat Berufung eingelegt.

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