Rosenheim – Ein neues Quartier entsteht an der Kufsteiner Straße (B15) in Rosenheim. Auf einer Fläche südlich des geplanten Wohngebiets „An der Kaltenmühle“ wird es bestimmt durch eine maximal dreigeschossige Bebauung. Bauherren sind sechs private Grundstückseigentümer. Für deren Bauvorhaben gibt die Stadt nun die „Rahmenplanung Kaltmühl“ vor. Das Areal endet auf Höhe des Hotels „Ariadne“ am Kirchenweg.
Das Areal liegt am südlichen Stadteingang, unmittelbar östlich der stark befahrenen Kufsteiner Straße. Daraus ergeben sich zwei wichtige Aspekte: Einerseits soll die Bebauung optisch ansprechend gestaltet sein. Andererseits müssen die Wohnungen so konzipiert werden, dass trotz des Straßenlärms ein angenehmes Wohnen möglich ist. Hinzu kommt, dass der bestehende Grünzug erhalten bleiben soll. Außerdem muss die Bebauung 15 Meter Abstand halten zur Straße.
Das städtebauliche Konzept sieht zunächst vor, dass jeder Eigentümer sein Grundstück nach eigenen Wünschen entwickeln kann. Der Rahmenplan der Stadt aber macht Vorgaben. Etwa, dass die Höhe der Häuser drei Vollgeschosse nicht überschreiten soll. Die Lage und Größe der Gebäude wiederum wird bestimmt durch die Nähe zur Kufsteiner Straße. Während der Lärm des Verkehrs für Gewerbebauten eher unproblematisch sein mag, gilt es, die Wohnungen bestmöglich vor ihm zu schützen. Dies soll insbesondere durch den Schnitt der Wohnungen gelingen. So sollen Nutzräume wie Bäder, WCs oder Küchen zur Straßenseite liegen. Die Wohn- und Schlafräume hingegen zu der von der Straße abgewandten Seite. Im südlichen Bereich des neuen Quartiers besteht bereits ein Lärmschutzwall. Nach Aussage der Stadt kann er wegfallen, wenn die Siedlung wie geplant entwickelt wird. Ein durchgehender Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand hält die Stadt aus finanziellen und gestalterischen Gründen an dieser Stelle für nicht sinnvoll. Im Norden ist das Gebiet von einem Grünzug samt Trockengraben und Bäumen begrenzt. Die Bebauung muss ausreichend Abstand halten.
Grundsätzlich aber haben lärmschutztechnische Untersuchungen ergeben, dass eine Bebauung entlang der B 15 möglich ist. Die Gutachter schlagen vor, zwischen den Häusern Schallschutzwände mit einer Höhe von drei Metern aufzustellen. Ergänzend dazu sind besondere Außenbauteile für die Fassaden notwendig, vor allem im südlichen Bereich des Areals, wo nachts die Lärmbelastung bei mehr als 60 dB(A) liegt. Auch eine gute Gesamtschalldämmung, geschlossene Loggien, verglaste Vorbauten, verglaste Schiebelemente oder Laubengänge könnten eine Lösung sein, die Bewohner vor Lärm zu schützen.
Jeder Grundstückseigentümer muss für sein Vorhaben einen gesonderten Schallschutznachweis vorlegen. Dies gilt für eine gewerbliche Nutzung wie für eine Wohnbebauung. Wie viel Wohnraum letztlich im neuen Quartier entstehen wird, ist offen.
In der Diskussion zeigten sich die Stadträte im Ausschuss angetan von der Rahmenplanung. Ein besonderes Augenmerk werfen sie aber auf die verkehrliche Erschließung. In diesem Zusammenhang teilt die Stadt mit, dass es genügend Parkflächen geben werde, oberirdisch wie unterirdisch. Zudem sollen beidseitig der Kufsteiner Straße Radschnellwege angelegt werden, mit einer Breite von rund 3,50 Meter auf jeder Straßenseite.