Eintragen für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“

von Redaktion

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) beginnt am Donnerstag, 31. Januar, und endet am Mittwoch, 13. Februar. Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben sowie nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, teilt die Stadt mit. In Rosenheim liegen die Eintragungslisten im Bürgeramt, Rathausstraße 30, und in der Kfz-Zulassungsbehörde, Westerndorfer Straße 88, aus. Zur Eintragung wird lediglich der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Eintragungsräume sind während der Eintragungsfrist von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Zudem ist an zwei Samstagen (2. Februar und 9. Februar) von 10 bis 13 Uhr sowie an zwei Tagen bis 20 Uhr (Donnerstag, 7. Februar und Mittwoch, 13. Februar) geöffnet. Personen, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter dessen Vorlage mit ihrem Personalausweis oder Reisepass in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraumes in Bayern eintragen. Man kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Informationen aufder städtischen Homepage unter www.rosenheim.de oder telefonisch beim Wahlamt: 08031/365-1364.

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