Firmeninhaber freigesprochen

Als Bauträger Solarparks errichten – das war das Geschäftsmodell der beiden Rosenheimer Geschäftsleute. Foto dpa

Als Bauträger Solarparks errichten – das war das Geschäftsmodell der beiden Rosenheimer Geschäftsleute. Foto dpa

Rosenheimern kann vor dem Schöffengericht kein Fehlverhalten nachgewiesen werden

VON THEO AUER

Rosenheim – Zwei mittelständische Unternehmer sind jetzt vor dem Schöffengericht in Rosenheim freigesprochen worden. Die Richter konnten kein Fehlverhalten bei den Geschäftsleuten erkennen.

Zwei Unternehmer aus dem Norden der Stadt Rosenheim hatten ein zunächst erfolgreiches Geschäftsmodell ausgema

Donnerstag, 15. Januar 2026

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