Firmeninhaber freigesprochen

von Redaktion

Rosenheimern kann vor dem Schöffengericht kein Fehlverhalten nachgewiesen werden

Rosenheim – Zwei mittelständische Unternehmer sind jetzt vor dem Schöffengericht in Rosenheim freigesprochen worden. Die Richter konnten kein Fehlverhalten bei den Geschäftsleuten erkennen.

Zwei Unternehmer aus dem Norden der Stadt Rosenheim hatten ein zunächst erfolgreiches Geschäftsmodell ausgemacht. Sie errichteten als Bauträger Solarparks, die sie nach konkreter Vorbestellung an ein namhaftes Großunternehmen verkauften.

Dritten Standort aufgegeben

Zunächst ausgesprochen einträglich und zuverlässig, kam ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, als zum einen der dritte geplante Standort im Nachhinein aufgegeben werden musste, und sie zum zweiten vom chinesischen Solarzellenlieferanten geprellt worden waren.

Dass sie deshalb das dritte Objekt wieder zurückbauen mussten, brachte sie zwar finanziell nicht in Probleme – jedoch weckten sie damit den Unmut des Auftraggebers, der sie, laut Aussage der Angeklagten, „zu vernichten trachtete“.

Dieser erstattete nämlich im Jahre 2015 Anzeige wegen Betrugs. Die Strafverfolgungsbehörden verhängten zur Beweis- und zur eventuellen Abschöpfung von unrechtmäßigen Gewinnen eine Sperre aller finanziellen Mittel der GmbH, was weit über eine halbe Million Euro ausmachte. Nun geriet die GmbH der Angeklagten tatsächlich in die Insolvenz – was die zwei Männer aber umgehend und fristgerecht anmeldeten.

Nachdem sich die Betrugsvorwürfe und auch eine Insolvenzverschleppung als nicht haltbar erwiesen, änderte die Staatsanwaltschaft die Anklage kurzerhand auf Untreue. Angeblich hatten die Angeklagten, ein 64-jähriger Kaufmann und sein Mitgesellschafter, ein 52-jähriger Unternehmer, unrechtmäßig Gewinne aus der Firma entnommen. Die Gerichte in Traunstein und Rosenheim wiesen diese Anklagen allerdings zurück, weil sie die Vorwürfe nicht für ausreichend bewiesen hielten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe nicht durch ein Sachverständigengutachten belegte, wurde der Vorsitzende Richter am Schöffengericht Rosenheim Christian Merkel schließlich selber aktiv und orderte ein Fachgutachten an, das schließlich Aufschluss über das Geschäftsgebaren der Angeklagten geben sollte. Dieses Gutachten lag jetzt bei der Verhandlung vor. Es kam zu dem Schluss, dass es in dem Geschäft der beiden weder Betrug noch Untreue gegeben habe – oder zumindest nichts nachweisbar sei.

Als Zeuge wurde noch der Geschäftsführer dieser GmbH gehört. Dabei stellte sich heraus, dass dieser lediglich ein Strohmann war, der für ein Gehalt von 500 Euro seinen Namen zur Verfügung stellte. Keiner der beiden Angeklagten hätte nämlich wegen diverser Vorstrafen als Geschäftsführer agieren dürfen. Der Mann hatte weder von den Geschäften noch von den persönlichen Zuständigkeiten der Gesellschafter irgend eine Ahnung. Er hatte absolut nichts Belastendes gegen die Angeklagten vorzubringen.

Der Staatsanwalt sah nun keine wesentlichen Anklagepunkte mehr gegeben, lediglich in dem Falle des Erwerbs eines teuren Porsche durch den älteren Gesellschafter wollte er einen Untreue-Tatbestand erkennen, weswegen er gegen diesen eine Haftstrafe von 20 Monaten beantragte. Für den jüngeren Gesellschafter beantragte er Freispruch.

Verteidiger widerspricht

Der Verteidiger des Älteren, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, widersprach heftig. Weder sei Untreue noch eine Überschuldung der GmbH gegeben gewesen. Der Zeuge habe keinerlei Belastung erbracht, sei vielmehr entlastend aufgetreten. Er forderte Freispruch.

Das Gericht sprach beide Angeklagten frei. Er beklagte, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft es am Ermittlungsinteresse habe fehlen lassen und er gewissermaßen deren Arbeit habe tun müssen. Dass er über die Absichten der Anzeigeerstatter nicht spekulieren wolle, aber es bei zeitnahen und gründlichen Ermittlungen keine derart lange Verfahrensdauer und womöglich überhaupt kein Verfahren gegeben hätte.

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