Am Sonntag, 26. Mai, findet die Europawahl statt. Zu dieser Wahl sind nach Angaben der Stadtverwaltung aber nicht automatisch alle in Rosenheim wohnhaften Unionsbürger wahlberechtigt. Unionsbürger können nur wählen, wenn sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Hierzu muss bis spätestens Sonntag, 5. Mai, ein Antrag bei der Stadt Rosenheim eingehen. Nur die Unionsbürger, die bei den letzten Europawahlen bereits die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragten, werden wieder automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Antragsformulare können die in Rosenheim wohnhaften Unionsbürger bei der Stadt Rosenheim anfordern. Die weiteren Wahlrechtsvoraussetzungen wie die Vollendung des 18. Lebensjahres und der dreimonatige gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik müssen gegeben sein. Darüber hinaus darf kein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht vorliegen. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter www.rosenheim.de nachzulesen oder telefonisch im Wahlamt unter der Rufnummer 08031/365-1364 zu erfragen.