Stadt holt Grüngutabfälle ab

von Redaktion

Service startet am Montag, 1. April – Nur haushaltsübliche Mengen

Rosenheim – Im April und im Mai bietet die Stadt Rosenheim wieder den Frühjahrs-Service an, Grünabfälle aus privaten Gärten im Stadtgebiet abzuholen. Dazu ist das Grüngut am Abfuhrtag bis 7 Uhr in haushaltsüblicher Menge – also bis zu einem Kubikmeter – gebündelt und ohne Draht und Plastik gut sichtbar bereitzulegen.

Die Zweige sollten nicht länger als zwei Meter und nicht dicker als zehn Zentimeter sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen. Für kleinere Äste und Laub sind beim Baubetriebshof in der Möslstraße 27, an der Infothek des Bürgeramtes in der Rathausstraße 30, in der Kfz-Zulassungsstelle in der Westerndorfer Straße 88 oder beim Umwelt- und Grünflächenamt in der Arnulfstraße 13, Zimmer 2.2, maximal zwei Papiersäcke erhältlich.

Die Abfuhr in den Stadtvierteln erfolgt ab Montag, 1.April, in Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen und im westlichen Teil der Erlenau, ab Montag, 8. April, in Aising, Heilig Blut, Aisinger Landstraße, Aisingerwies und Oberwöhr, ab Mittwoch, 17. April, in Happing, Kaltmühl und Kaltwies, ab Donnerstag, 25. April, in Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf bei Pang, Pösling und Brucklach und ab Donnerstag, 9. Mai, in der Kastenau und im restlichen Stadtgebiet.

Das Grüngut muss immer ab dem genannten Tag bereitstehen. Fällt in einzelnen Ortsteilen außergewöhnlich viel Grüngut an, wird an den folgenden Tagen weitergesammelt. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Die Nutzung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt. Sie sind auf der städtischen Homepage unter www.rosenheim.de einsehbar.

Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Eigentümer, ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze zu kontrollieren und Hecken, Sträucher und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Freizuhalten ist ein Bereich von 2,50 Meter über Gehwegen sowie 4,50 Meter über Fahrbahnen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden.

Für Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts unter Telefon 08031/3651692 oder des Baubetriebshofs unter Telefon 08031/3651766 zur Verfügung.

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