Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte jetzt vier Rosenheimer im Alter von 29, 30, 31 und 35 Jahren wegen gefährlicher und den 29- sowie den 30-Jährigen zusätzlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und vier Monaten.
Am 4. Oktober 2017 ging es in einer Rosenheimer Diskothek drunter und drüber – und zwar im wahrsten Sinn des Wortes. Zu fortgeschrittener Stunde mischten die vier alkoholisierten Rosenheimer – drei Kosovaren und ein Serbe – den Gastwirt, der vor Gericht als Nebenkläger auftrat, und noch vier weitere Personen gehörig auf. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Gastwirt und dem 29-Jährigen, der wohl nicht auf seine Zigarette verzichten wollte.
Gastwirt
geschubst
Laut Anklage, die auf Zeugenaussagen und einer Videoaufzeichnung des Geschehens basiert, hatte der Gastwirt den Raucher auf das bestehende Rauchverbot im Lokal hingewiesen und sich damit unversehens eine Menge Ärger eingehandelt. Denn ohne lang zu fackeln, schubste der 29-Jährige den Gastwirt auf die Tanzfläche und verpasste ihm zwei Faustschläge ins Gesicht.
Damit heizte er die Stimmung kräftig an, denn sowohl seine Begleiter als auch die beiden Türsteher griffen ins Geschehen ein und im Handumdrehen kam es zu einem Handgemenge mit mehreren Beteiligten. In dessen Verlauf warf der 30-Jährige dem Gastwirt ein Glas an den Kopf. Anschließend gingen die vier Männer mit Faustschlägen und Tritten gemeinsam auf ihr Opfer los.
Die beiden Türsteher teilten ebenfalls kräftig aus. Nachdem es gelungen war, die vier Männer nach draußen zu bringen, wollte der Gastwirt den 35-jährigen Serben bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Dabei gingen beide Männer zu Boden und sofort stürmten die drei Mitangeklagten herbei, um erneut gemeinsam auf den Gastwirt einzuschlagen und einzutreten. Der 40-Jährige zog sich bei dem Vorfall mit diversen Prellungen, Stauchungen, Hämatomen und Schürfwunden sowie einem Bänderriss am Sprunggelenk erhebliche Verletzungen am gesamten Körper zu.
Die beiden 29- und 30-jährigen Angeklagten versetzten zudem auch zwei weiteren Männern, die dem Gastwirt helfen wollten, Faustschläge ins Gesicht. Einer der beiden Geschädigten erlitt dabei unter anderem eine Schädelprellung und ein HWS-Syndrom.
Nach einem Rechtsgespräch kam es zu einer Verständigung, die den bisher unbescholtenen Angeklagten im Falle eines Geständnisses einen Strafrahmen von neun Monaten bis zu einem Jahr beziehungsweise einem Jahr zwei Monate bis einem Jahr sechs Monate in Aussicht stellte, räumten die Verteidiger den Sachverhalt für ihre Mandanten ein.
Zudem untermauerte die Ansicht eines Videos von der Tat die Beweisführung. Bereits im Vorfeld war bei allen vier Angeklagten von der Verfolgung der Körperverletzung gegen die beiden Türsteher aufgrund der ohnehin zu erwartenden Strafe abgesehen worden.
Für die Anklagevertretung legten die Angeklagten ein „feiges und brutales Tatverhalten“ an den Tag, dass vor allem für den Gastwirt nicht unerhebliche Folgen hatte. „Das war kein Pappenstiel“, fand der Staatsanwalt und forderte den, in der Verständigung vereinbarten oberen Strafrahmen und zudem Geldbußen zwischen 2500 und 4000 Euro.
Der Vertreter der Nebenklage bekräftigte die Forderung und wies darauf hin, dass sein Mandant grundlos und massiv geschädigt worden sei. Dr. Frank betonte, dass sein Mandant vom Gastwirt in den Schwitzkasten genommen worden sei. Das rechtfertige aber die Taten des 29-Jährigen nicht. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Rechtsanwalt Harald Baumgärtl wies darauf hin, „dass auch die Türsteher kräftig ausgeteilt haben“ und schloss sich im Strafmaß für den 30-Jährigen seinem Vorredner an. Verteidiger Wolfgang Müller fand für seinen 31-jährigen Mandanten eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für ausreichend, auch weil eine alkoholbedingte Enthemmung nicht auszuschließen sei. Dr. Florian Rummel schloss sich im Strafmaß seinem Vorredner an. Aus seiner Sicht war die Rolle der Türsteher nicht klar. Alle vier Verteidiger plädierten – hinsichtlich der noch zu erwartenden zivilrechtlichen Folgen – für eine Geldauflage von 500 Euro.
Richter verhängt höhere Geldauflage
„Das ist zu wenig“, fand Richter Wolfgang Fiedler. Er verhängte Geldauflagen von 1500 beziehungsweise 1000 Euro an soziale Zwecke und blieb im Übrigen mit Bewährungsstrafen von zehn bzw. elf Monaten für die beiden 35- und 31-Jährigen und jeweils einem Jahr und vier Monaten für die beiden anderen Angeklagten unter der Forderung der Anklagevertretung.
Er wertete das Geständnis zugunsten der Angeklagten, die damit mehrere Verhandlungstage vermieden hätten. Zudem läge die Tat unter Alkoholeinfluss eineinhalb Jahre zurück. Allerdings hätten die Angeklagten eine sehr hohe Gewaltbereitschaft an den Tag gelegt und auf ihr am Boden liegendes Opfer eingeschlagen und eingetreten, hieß es in der Urteilsbegründung.