„Das hat immer eine katastrophale Wirkung“

von Redaktion

Alkoholkranker Mann (43) muss aufgrund seiner Gewalttätigkeit erneut in Haft

Rosenheim – Seit sein 30 Jahren übermäßiger Alkoholkonsum hat einen 43-jährigen Mann immer wieder ins Gefängnis gebracht. Nur fünf Tage nach seiner Entlassung aus der vierten Entzugstherapie verprügelte er einen 70-jährigen behinderten Rentner. Für dieses Vergehen und weitere Taten musste sich der Mann jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.

Seit Jahrzehnten trifft sich der gelernte Lackierer immer wieder in diversen Rosenheimer Parks, um dort Alkohol zu konsumieren. Nur wenige Tage nach der Attacke des Angeklagten gegen gegen den Rentner im April 2018 schlug der 43-Jährige im Vollrausch einen anderen Mann aus der Gruppe, die sich im Park getroffen hatte, nieder und ließ traktierte den am Boden liegenden Mann heftig.

In beiden Fällen wehrte er sich heftig gegen die Festnahme durch die herbeigerufene Polizei und beleidigte die Beamten mit üblen Schimpfwörtern. Als sich derartige Übergriffe auf andere Personen im Juni und Juli vergangenen Jahres wiederholt hatten, zogen Polizei und Justiz die Konsequenzen und nahmen den wohnsitzlosen Mann in Untersuchungshaft.

Von Richter Stefan Tillmann, der beim Prozess den Vorsitz am Schöffengericht führte, befragt, warum er nicht in einem Wohnheim für Obdachlose unterkommen wolle, erklärte der Angeklagte: „Wenn Sie die Verhältnisse dort kennen würden, würden Sie verstehen, dass ich lieber unter einer Brücke lebe.“

Kaum Erinnerungen an die Taten

Die Vorwürfe der Anklage betsritt er nicht, wenn er sich auch an alle Vorkommnisse nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern konnte. „Wenn du 15 Halbe getrunken und eine Tüte ,Spice‘ geraucht hast, dann weißt du nicht mehr, was du tust. Das hat immer eine katastrophale Wirkung, dann blickst du nicht mehr durch“, gab der Mann vor Gericht zu.

Das sei bei ihm täglich die übliche Ration gewesen. Bereits viermal war er in verschiedenen Therapieanstalten. Ohne jeglichen Erfolg. Immer wieder wurden die Maßnahmen vorzeitig abgebrochen, weil er rückfällig geworden war.

Professor Dr. Michael Soyka berichtete als Sachverständiger, dass der Angeklagte wegen seiner Sucht immer wieder Vergehen der Beschaffungskriminalität beging und unter der Alkohol- und Drogeneinwirkung auch zu Körperverletzungen neigt, wie 22 Einträge im Bundeszentralregister belegten. Zwar sei er wegen der Rauschzustände immer wieder nur eingeschränkt schuldfähig, jedoch sei es völlig aussichtslos, ihn erneut in eine geschlossene Therapie einzuweisen. „Jegliche Prognose fällt negativ aus“, sagte der Sachverständige. Der Angeklagte habe bereits 14 Jahre seines Lebens in Haft verbracht und er sehe aus dieser Abwärtsspirale keine wirkungsvolle Therapie, die nicht aus dem Angeklagten selber komme.

Der Staatsanwalt schätzte den Angeklagten als „völlig unbelehrbar“ ein. Keine Strafe, keine Therapie habe bei ihm über Jahrzehnte eine positive Wirkung gezeigt. Er beantragte eine Haftstrafe von 22 Monaten, die „selbstverständlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt“ werden könne. „Wenn sie nicht doch noch einen anderen Weg einzuschlagen in der Lage sind, so droht ihnen schließlich der Daueraufenthalt in einer geschlossenen Anstalt“, so die Einschätzung des Anklagevertreters.

Der Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse war klar, dass ihr Mandant nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen konnte. Sie verwies aber darauf, dass das umfassende Geständnis ihres Mandanten dem Gericht eine langwierige Beweisführung erspart habe und dass ihrem Mandanten die eingeschränkte Schuldfähigkeit anzurechnen sei. Eine Strafhaft von 19 Monaten halte sie daher für ausreichend und angemessen.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verwies auf die „unglaublich hohe Rückfallgeschwindigkeit“. Die Gefahr einer endgültigen Verweisung in eine geschlossene Anstalt hielt auch das Gericht nicht für abwegig, sollte der Angeklagte sein Verhalten nicht in den Griff bekommen.Theo Auer

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