Rosenheim – Die Auseinandersetzung von Security-Personal mit betrunkenen Gästen in einer Rosenheimer Disco war nur schwerlich aufzuklären. 1800 Euro Geldstrafe gab es schließlich für einen Altöttinger Studenten.
Extra aus Mühldorf und Altötting waren vier Freunde nach Rosenheim gekommen, um in einer Disco in Rosenheims Westen ordentlich abzufeiern. Laut Strafbefehl des Amtsgerichtes Rosenheim sollen die zwei 24- und 28-jährigen Angeklagten am 25. Februar 2018 gemeinschaftlich auf zwei Security-Mitarbeiter der Diskothek eingeschlagen haben.
Gegen diesen Strafbefehl hatten die beiden Einspruch erhoben, deshalb wurde der Vorfall nun am Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Dirk Dombrowski verhandelt.
„Grundlos“ aus Lokal geworfen
Unterstützt von den Verteidigern Rechtsanwalt Michael Steindl und Rechtsanwalt Jörg Zürner schilderten sie, dass sie keineswegs irgendwelche Körperverletzungen begangen hätten. Vielmehr sei der 24-jährige Student seiner Meinung nach grundlos des Lokals verwiesen worden. Als er und seine Begleiter dann verlangt hätten, ihre Garderobe holen zu können, habe man ihnen dies verwehrt und sie mit Pfefferspray traktiert.
Ein 43-jähriger Türsteher berichtete als Zeuge, dass er dabei gewesen sei, als einer der Gäste – von den Angeklagten hatte er im Gericht keinen wiedererkannt – von einem Kollegen vor die Türe gebracht worden war. Dieser habe dann wieder zurück in das Lokal gewollt und dabei mehrfach gegen die Außentüre getreten. Schläge und Tritte gegen Personen habe er nicht wahrgenommen. Allerdings sei die Situation, als die Begleiter dieses Gastes dazugekommen waren, derart bedrohlich geworden, dass er sich zum Einsatz des Pfeffersprays genötigt gesehen habe. Das sei lediglich zum Eigenschutz geschehen.
Der gleichaltrige Türsteher, der den Lokalverweis gegen den 24-Jährigen ausgesprochen und ihn vor die Türe gebracht hatte, erklärte dagegen, dass von mehreren Personen auf ihn eingeschlagen und getreten worden sei. Wer wann gegen wen und wohin geschlagen beziehungsweise getreten habe, das wisse er nicht mehr. Zu lange liege der Vorfall zurück und zu oft komme es im Laufe der Zeit zu ähnlichen Vorfällen.
Ob die hier anwesenden Angeklagten beteiligt gewesen seien, konnte der Türsteher ebenfalls nicht bestätigen.
Ein dritter Security-Mitarbeiter erklärte, dass er zwar nur in der zweiten Reihe hinter den eigentlichen Akteuren gestanden habe, aber alle draußen Stehenden geschlagen und getreten hätten. Er selber sei auch getroffen worden. Wie das bei seiner Position möglich gewesen war, konnte er jedoch auf Nachfrage der Verteidigung nicht erklären.
Bei diesem Stand der Unklarheit schlug der Richter ein Rechtsgespräch vor, als dessen Ergebnis der 28-jährige Altöttinger zugestand, wohl mit erhobener Faust auf einen der Security-Leute zugegangen zu sein. Dies brachte ihm ein Verständigungsangebot zu einer Geldstrafe ein. Dem zweiten Angeklagten war nach der Beweiserhebung überhaupt keine Tatbeteiligung nachzuweisen.
Freispruch gefordert
So beantragte die Staatsanwaltschaft für ihn einen Freispruch. Weil der Student aber bereits einschlägig vorbestraft ist, kam eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nicht mehr in Betracht. Der Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Studenten lautete auf eine Geldstrafe von 2800 Euro, der Verteidiger hielt 1500 Euro für angemessen, wohingegen das Gericht eine Strafe von 1800 Euro für angemessen hielt.