Fußgängerüberweg am Busbahnhof

von Redaktion

Stadtratsfraktion der Grünen beantragt sicheren Übergang – Weitere Forderungen

Rosenheim – Mit drei Anträgen hat sich die Stadtratsfraktion der Grünen an Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer (CSU) gewandt. Das Spektrum reicht von der Forderung nach einem Fußgängerüberweg am Busbahnhof bis zu einer nachhaltigen Erfassung städtischer Flächen und Grundstücke.

Die zentrale Omnibus-Haltestelle an der Stollstraße ist wichtiger Knotenpunkt in der Innenstadt. Die Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs steigen an der Stollstraße aus und viele von ihnen gehen über die Heilig-Geist-Straße in Richtung Salzstadel. Schüler laufen in Richtung Ebersberger Straße zu den Schulen. Und auch das Ärztezentrum an der Stollstraße ist wichtige Anlaufstelle.

Hilfe für Schüler

und Senioren

Dies alles führen die Antragsteller an, um sich für einen Fußgängerüberweg an den Bushaltestellen am Busbahnhof einzusetzen, der über die Heilig-Geist-Straße führen soll. „Insbesondere für ältere Menschen sollte ein sicheres und auch zügiges Überqueren der Straße möglich sein“, fordern die Grünen in ihrem Schreiben an Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer.

Entlastung für

Alleinerziehende

Insbesondere junge, alleinerziehende Eltern will die Fraktion unterstützen mit dem Antrag, die Mietobergrenzen anzupassen, über Unterkunftskosten (Kaltmieter und Betriebskosten) nach dem Arbeitslosengeld II der tatsächlichen Situation auf dem Rosenheimer Miet- und Wohnungsmarkt.

Zur Begründung teilt die Stadtratsfraktion der Grünen mit: „Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann und mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Die Mietobergrenzen für das Stadtgebiet Rosenheim seien „zu niedrig angesetzt“ und brächten „gerade junge, alleinerziehende Eltern in große Finanznot“.

Der dritte Antrag befasst sich mit Flächen und Grundstücken, die sich ganz oder anteilig im Besitz der Stadt Rosenheim, einer ihrer städtisch verwalteten Stiftungen, der GRWS oder den Stadtwerken Rosenheim befinden. Die Grünen fordern, dass diese Flächen und Grundstücke aufgelistet, kartografiert und den Stadträten im Werkausschuss/ Immobilienmanagement vorgestellt werden.

Erbpachtverträge

für städtische Flächen

Außerdem sollen diese erfassten Flächen nicht mehr verkauft, sondern „ausschließlich auf Erbpacht“ vergeben werden. Wobei die Pachtverträge von den Stadträten im Werkausschuss/Immobilienmanagement behandelt werden sollen. Gibt es eingetragene Rechte oder Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt, soll sie darauf nicht mehr verzichten. Und sollten doch Flächen oder Grundstücke aus rechtlichen Gründen verkauft werden müssen, soll die Stadt Rosenheim auf einen Flächentausch von 1:1 bestehen, und zwar bei vollem Wertausgleich.

Die Grünen begründen ihren Antrag mit einer notwendigen Neuausrichtung beim Umgang mit stadteigenen Flächen – angesichts hoher Grundstückspreise, starkem Zuzugs und der stetigen Nachfrage nach Gewerbeflächen. Die Vergabe von Erbpachtverträgen mache es möglich, dass Grundstücke und deren möglicher Wertzuwachs im Eigentum der Stadt Rosenheim bleibe, Immobilienspekulationen erschwert und der Preisdruck abgemildert würden. Zudem könne die Stadt langfristig die Kontrolle über die tatsächliche Nutzung der Flächen kontrollieren.

Alle drei Anträge der Stadtratsfraktion der Grünen werden von der Rosenheimer Stadtverwaltung aufgenommen und dann den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. bw.

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