Mit dem Tod bedroht

von Redaktion

33-Jährigen Rosenheimer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rosenheim – Wegen mehrfacher Bedrohung und Sachbeschädigung stand jetzt ein 33-jähriger Rosenheimer vor dem Amtsgericht Rosenheim. Die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht, Julia Haager, hatte Mühe die Tatvorwürfe sowie die Hintergründe zu ermitteln.

Im Wesentlichen ging es offensichtlich um einen Familienzwist zwischen Onkel und Neffen. Laut Anklage hatte der 33-Jährige im Mai 2018 am Taxistand am Rosenheimer Bahnhof seinen Onkel mit den Worten „Ich bring dich um“ bedroht. Der Angeklagte behauptete vor Gericht jedoch, nicht er, sondern ein anderer Taxifahrer habe diese Drohung gerufen.

Polizist hat Streit mitbekommen

In diesen Widerspruch konnte auch ein Bundespolizist als Zeuge keine Klarheit bringen. Zwar hatte er den Satz „ich bring dich um“ gehört, jedoch sei das ein gegenseitiges Geschrei gewesen. Er konnte den Urheber der Drohung nicht ausmachen. Der Onkel, der als Tatopfer aussagen sollte, wollte als naher Verwandter keine Angaben machen.

Im zweiten Vorwurf hatte der Angeklagten laut Staatsanwaltschaft in einem Internetcafé einem Mann ebenfalls damit gedroht, ihn umzubringen, falls der eine Anzeige nicht zurücknähme.

Der forensische Gutachter Dr. Stefan Gerl attestierte dem Angeklagten eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung. Er sei sehr einfach strukturiert und habe deshalb eine verminderte Fähigkeit zur Konfliktbewältigung. Seine Vorstrafen bestanden im Wesentlichen aus Vergehen im Straßenverkehr, sie hatten auch jeweils lediglich Geldstrafen zur Folge.

Weil sich der Mann in keinem Punkt geständig zeigte, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher erklärte, dass sein Mandant auf einen Freispruch bestehe. Er wolle dennoch hilfsweise beantragen, dass sein Mandant eine Bewährungsstrafe bekomme, sollte er verurteilt werden.

Das Amtsgericht Rosenheim erklärte den Mann in den verbliebenen Vorwürfen für schuldig und verurteilte ihn zu neun Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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