Traunstein/Achental/Rosenheim – Die Polizei zu beleidigen, zu bedrohen und dann auch noch renitent zu sein: Das kann nicht gut gehen. Das hat nun auch ein 20-jähriger aus dem Achental lernen müssen. Das Jugendschöffengericht Traunstein, vor dem er sich verantworten musste, urteilte streng.
An einem Abend im September vergangenen Jahres war der Mann – unter Einfluss von Alkohol – am Bahnhof Rosenheim ausgerastet. Offensichtlich hatte er sich am Bein verletzt. Dennoch hatte er genug Wut, um drei Beamte der Bundespolizei sowie Rettungssanitäter, die ihm helfen wollten, zu beleidigen und zu bedrohen. Sie bekamen kein Dankeschön zu hören, sondern unflätige Ausdrücke, darunter „Hurensöhne“. Die Beamten forderten ihn auf, sich auszuweisen. Daraufhin wollte sich der 20-Jährige mit Gewalt an den Ordnungshütern vorbeidrücken. Die mehrfache Aufforderung, zu bleiben, ignorierte er. Die Einsatzkräfte brachten ihn schließlich zu Boden und fesselten ihn. Als sie ihn in ein Dienstfahrzeug setzen wollten, drohte er: „Ich bringe euch um.“ Das Jugendschöffengericht Traunstein mit Jugendrichterin Sandra Sauer verzichtete auf eine Jugendstrafe, verhängte vier Tage Kurzarrest und erlegte dem Heranwachsenden zusätzlich einiges auf.
Unter anderem muss der Auszubildende mindestens drei Monate lang an Gesprächen zum Thema „Sucht“ bei der Caritas-Suchtberatung teilnehmen. Er darf nicht vorzeitig aufhören, sondern muss sich an die Anweisungen der Therapeuten halten. Außerdem darf er sechs Monate lang keinen Alkohol trinken und Atemalkoholkontrollen durch die Polizei nicht verweigern. Bis Mitte Mai muss der 20-Jährige dem Jugendschöffengericht zudem einen vierseitigen Aufsatz vorlegen. Die Themen lauten: Welche Erfahrungen habe ich mit der Polizei? Warum ist die Polizei für mich negativ besetzt? Welche Aufgaben hat die Polizei in der Gesellschaft? Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das mit Zustimmung von Staatsanwältin Veronika Denk sofort rechtskräftig wurde. Zugleich gab er sich einsichtig und reumütig.
Staatsanwältin Veronika Denk attestierte dem 20-Jährigen „schädliche Neigungen“. Eine einjährige Jugendstrafe mit Bewährung sei erforderlich. Sie forderte zudem seine Teilnahme an einer Suchtberatung sowie eine Geldauflage von 1000 Euro. Der Verteidiger, Miguel Moritz aus Traunstein, beantragte, keine Jugendstrafe auszusprechen. Sollte das Gericht „schädliche Neigungen“ bejahen, seien acht bis neun Monate Jugendstrafe mit Bewährung ohne Geldauflage ausreichend. Seinem Mandanten, dessen berufliche Ausbildung sehr gut verlaufe, sollte die Möglichkeit gegeben werden, seine Lehre fortzusetzen. Der 20-Jährige selbst sagte: „Ich werde so etwas nicht wieder machen. Es war eine einmalige Sache.“
Das Gericht wisse nicht genau, ob beim Angeklagten „schädliche Neigungen“ vorliegen oder nicht, betonte Jugendrichterin Sandra Sauer. Eine frühere Verurteilung habe das Gericht nicht einbezogen – „auch, um dem 20-Jährigen den Auftrieb nicht zu nehmen“. Sie bleibe aber samt Auflagen bestehen, die Bewährungszeit werde um mindestens sechs Monate verlängert. Zu der „Aufsatz“-Anweisung sagte die Vorsitzende „Sie überlegen sich mal, wo ihr Problem liegt und wie sie künftig damit umgehen. Auf Rechtschreibfehler brauchen Sie nicht zu achten. Polizeibeamte erfüllen lediglich ihre Pflicht und brauchen sich nicht über den Bahnsteig anpöbeln zu lassen.“