Explosive Dreiecksbeziehung

von Redaktion

26-jähriger Rosenheimer nach Attacke auf seine Frau zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rosenheim – Ein 26-jähriger Lackierer aus Rosenheim ist jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatte der Mann im Dezember 2016 seine Ehefrau, die zu dieser Zeit zwar in derselben Wohnung, aber von ihm getrennt lebte, sexuell belästigt. Er soll sie am Hals gepackt und sie unsittlich berührt haben. Aus der Situation konnte er sich schnell befreien, nachdem sie ihren neuen Lebensgefährten zu Hilfe rufen konnte, der ebenfalls mit in der Wohnung lebte.

In einer weiteren Auseinandersetzung im Juni 2017 schlug er der Frau ins Gesicht. Im August 2017 brachte sie die Vorfälle zur Anzeige, was dem mittlerweile Ex-Ehemann diese Anklage eintrug.

Dass diese Situation schließlich eskalierte, wurde unter anderem dadurch deutlich, dass der Angeklagte von sich aus das Inn-Salzach-Klinikum aufsuchte, um psychisch mit seiner Situation und seinen Problemen zurecht zu kommen. Er verließ das elterliche Anwesen und lebte anschließend in verschiedenen Unterkünften. Zwischenzeitig hat man sich offensichtlich wieder arrangiert und der Angeklagte lebt wieder im elterlichen Haus. Allerdings nun in getrennten Räumen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, erbat ein Rechtsgespräch, um die juristische Situation abzuklären. Dabei kamen die Parteien überein, dass der Angeklagte sich umfassend geständig einlassen würde – im Gegenzug sagte das Gericht in einem Verständigungsvorschlag eine moderate Ahndung zu.

So beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 15 Monaten. Weil der Angeklagte aber überhaupt nicht vorbestraft war, können diese Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Lernprozess

erkannt

Rechtsanwalt Wolfgang Sparrer erklärte als Vertreter der Nebenklägerin, dass diese den Vorfall ohne weitere Belastungen gut überstanden habe und es sich deshalb wohl um einen minderschweren Fall gehandelt habe. Es sei beim Angeklagten durchaus ein Lernprozess über die Rechte eines Anderen erkennbar. So könne es mit einer Strafe von einem Jahr – zur Bewährung ausgesetzt – durchaus sein Bewenden haben.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Kohut beantragte mit dem Strafmaß von neun Monaten am unteren Rand des Verständigungsvorschlages zu bleiben. Schließlich habe man unter demselben Dach wieder zusammengefunden und die Reibungsflächen durchaus minimiert.

Das Gericht wählte mit zwölf Monaten – zur Bewährung ausgesetzt – die Mitte aus den Anträgen. Am Tag nach dem Urteil wurde die Ehe schließlich rechtskräftig geschieden.

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