Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen 40-jährigen Rosenheimer wegen versuchter Körperverletzung, Beleidigung und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat.
Der Rosenheimer hatte am 12. Juli 2018 – wie wohl schon häufiger – zu tief ins Glas geschaut. Mit rückgerechnet etwa drei Promille randalierte er an einer Tankstelle in Rosenheim. Laut Anklage traf die gerufene Streifenbesatzung den Mann gegen 21 Uhr dort torkelnd und pöbelnd an. Um Schlimmeres zu verhindern, nahmen die Einsatzkräfte den Mann in Schutzgewahrsam. Was anfangs noch, so sagte ein am Einsatz beteiligter Beamte aus, wie einer von rund 100 Standardfällen aussah, entpuppte sich im Streifenwagen dann schnell zu einem regelrechten Ausraster. Während der Fahrt zur Dienststelle beleidigte der Mann offensichtlich die Beamten mit allen gängigen deutschen und auch polnischen Schimpfwörtern.
Trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen, habe der Mann versucht, auf der Rücksitzbank in Richtung des neben ihm sitzenden Polizisten zu rutschen. Der versuchte ihn zu fixieren, doch der Angeklagte löste sich aus dessen Griff und schlug ihm mehrfach ins Gesicht. Dabei erlitt der Beamte Schwellungen und Rötungen an der Stirn, sowie Zahnfleischbluten und anhaltende Schmerzen am Oberkiefer. Auch in der Arrestzelle sparte der Rosenheimer nicht mit Beleidigungen.
Schon bei der Polizei und auch im Gerichtssaal räumte der Angeklagte den Sachverhalt umfassend ein und bedauerte sein Verhalten. Gleich am nächsten Tag hatte er sich auf der Polizeidienststelle entschuldigt und bereits im Vorfeld der Verhandlung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs eine Schmerzensgeldzahlung über 500 Euro vereinbart.
Die Anklagevertretung wertete das positive Nachtatverhalten und die alkoholbedingte Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zugunsten des Rosenheimers. Allerdings hätte dem vierfach vorgeahndeten und unter offener Bewährung stehenden Angeklagten bewusst sein müssen, dass er unter Alkohol zu Straftaten neige. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung sei deshalb tat- und schuldangemessen.
Verteidiger Raphael Botor fand diese Forderung zu hart. Er plädierte für eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe deutlich unter einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sein Mandant habe mit seinem Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart, Verantwortung für seine Tat übernommen und Schadenswiedergutmachung versucht. Er habe den Warnschuss verstanden und zwischenzeitlich eine Suchttherapie gemacht. Zudem habe er einen festen Arbeitsplatz und lebe in geordneten familiären Verhältnissen.
Gezielte Schläge
nicht zu entschuldigen
Richterin Maike Merklin blieb in ihrem Urteil zwar unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, sah aber „bei so einem schwerwiegenden Bewährungsverstoß keinen Spielraum für eine weitere Bewährungsstrafe“. Das heftige Tatgeschehen und die gezielten Schläge seien nicht mit Alkohol zu entschuldigen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Verteidiger kündigte an, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.