Per Therapie aus der Drogenspirale

von Redaktion

41-Jähriger, der seine Sucht durch Einbrüche finanziert hat, muss in Einrichtung

Rosenheim – Einen 41-jährigen Drogensüchtigen, der in puncto Wohnort zwischen Berlin und Rosenheim pendelt, hat das Rosenheimer Schöffengericht jetzt zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. An beiden Domizilen hatte er seine Sucht oftmals durch Einbrüche finanziert, wie das Gericht feststellte.

Zurzeit verbüßt der Angeklagte noch bis August eine Reststrafe aus Diebstählen und aufgrund Computerbetrugs. Insgesamt hat er es seit 2003 bereits auf neun Verurteilungen und zusammen elf Jahre Haft gebracht. Dabei war er immer wieder im Wechsel zwischen Rosenheim und Berlin straffällig geworden.

Seit er 13 Jahre alt ist, hat er nach eigenen Angaben mit Drogen zu tun. Eine Lehre als Automechaniker hatte er abgebrochen. Jetzt stand er wegen fünf Einbrüchen beziehungsweise Versuchen vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Cornelia Doliwa.

Privatwohnungen heimgesucht

Zwischen Juli und September 2016 soll er Rosenheimer Geschäfte, Kindergarten und Privatwohnungen heimgesucht haben. Obwohl er sich wegen seiner schweren Sucht an viele Umstände aus dieser Zeit nicht mehr erinnern konnte, war er umfänglich geständig.

Unter anderem hatte er den Telekom-Shop in der Grubholzer Straße aufgebrochen und dort 21 Handys entwendet, die er in München zu Geld machte oder gegen Drogen eintauschte. Ein Trachtengeschäft und ein beliebtes Rosenheimer Café waren seine nächsten Opfer, ebenso wie der Kindergarten in Happing.

Bei einem versuchten Wohnungseinbruch – ausgerechnet bei einem Polizeibeamten – tat der allerdings kund, dass es sich dabei nicht um den Angeklagten gehandelt haben könne. Er habe, bevor er den Einbruchsversuch vereitelt hatte, die Täter einwandfrei gesehen und der Angeklagte sei nicht dabei gewesen. Die anderen Vorwürfe konnten ihm anhand der DNA-Spuren und mittels Fingerabdrücken zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Von früh bis spät „zugedröhnt“

Er berichtete, dass er zu dieser Zeit von früh bis spätabends „zugedröhnt“ gewesen sei. Privatdozentin Dr. Iris Maurer wollte ihm aber dennoch nicht eine verminderte Schuldfähigkeit zubilligen. Zu zielgerichtet und geplant seien die Tatausführungen gewesen. Allerdings empfahl sie dem Gericht eine Unterbringung in einer geschlossenen Therapieanstalt, weil der Angeklagte ohne eine solche Therapie ganz sicher in dieses kriminelle Verhalten zurückfallen würde. Immerhin sei der Angeklagte seit 20 Jahren von Opiaten abhängig.

In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt für die Anklage fest, dass es sich hier um einen gewerbsmäßigen Straftäter handle. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Auch er befürwortete eine geschlossene Therapie, wollte jedoch vor Antritt der Therapie einen Vorwegvollzug von zwei Jahren angeordnet wissen.

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Sabine Schrap, erklärte, dass ihr Mandant auch durchaus therapiewillig sei und erkannt habe, dass sein Leben einen anderen Verlauf nehmen müsse. Sie beantragte eine Haft von drei Jahren, wobei man auf einen Vorwegvollzug verzichten solle, weil dies einer Therapie-Motivation entgegenstünde.

Das Gericht befand drei Jahre Haft für hinreichend und ordnete die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung an. Im Falle des versuchten Wohnungseinbruchs wurde er freigesprochen. Nachdem der Verurteilte ohnehin zunächst seine laufende Strafe absitzen muss, überließ das Gericht dessen Verbleib in der Haft der Strafvollzugsbehörde.

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