Freispruch für Starbulls-Fan

von Redaktion

Gericht sieht Äußerungen des Mannes nicht als strafbar an

Rosenheim/Klagenfurt – Im Februar 2017 wären die Ausschreitungen einer Fangruppe der Rosenheimer Starbulls (wir berichteten) einem Anhänger, der sich zu dieser Zeit zum Studium in Klagenfurt befand, fast zum Verhängnis geworden, als er sich jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten musste.

Im Januar 2018 wurden sechs sogenannte Ultras der Gruppe Inntal-Crew wegen Körperverletzungen unter anderem bei den Ausschreitungen im Februar 2017 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die frustrierten Rosenheimer Anhänger – das Spiel gegen die Huskies aus Kassel war verloren gegangen – hatten die Kasseler Fans angegriffen, als die auf dem Rückweg zum Sonderzug nach Kassel waren.

Die Gruppen verständigten sich in der Regel über einen Whatsapp-Chat. Wie intensiv diese Verständigung genutzt wird, stellte sich heraus, als das Smartphone eines der Rädelsführer überprüft worden war: 58000 Seiten Chatverkehr innerhalb dieser Chatgruppe waren auf dem Handy gespeichert.

Anstiftung zu

einem Verbrechen?

Bei der Überprüfung dieser Inhalte erwies sich, dass der 26-jährige Rosenheimer Student aus Klagenfurt per Whatsapp die Mitglieder der Inntal-Crew aufgefordert hatte, die Kasselaner und deren Anhänger „hart abzuziehen“. „Abzuziehen“ – ein durchaus mehrdeutiger Begriff. Polizei und Staatsanwaltschaft interpretierten dies als Aufforderung und Anstiftung zu einem Verbrechenstatbestand, was seinerseits selbst als Versuch strafbar ist.

Der Angeklagte und sein Anwalt Dr. Marc Herzog gaben vor Gericht an, dass es sich bei den verwendeten Ausdrücken eben gerade nicht um Aufforderungen zu irgendeiner Straftat, sondern um die Aufforderung zur sportlichen Überwindung des Gegners und um das Übertönen der Anfeuerungsrufe des gegnerischen Fanblocks handeln würde. Diese Begriffe seien auch laut Duden als sportliche Anfeuerung verstehbar.

Einer der verurteilten Teilnehmer an der Randale gegen die Fans aus Kassel bestätigte als Zeuge, dass die damaligen Attacken keinesfalls durch die Chat-Anfeuerungen des Angeklagten vor dem Spiel hervorgerufen worden seien. Vielmehr habe sich das aus der Enttäuschung über das verloren gegangene Spiel so entwickelt, lange nach den Aufforderungen durch den Angeklagten.

Einzig ein vorher geplanter Diebstahl von Alkohol aus dem Sonderzug der Kasselaner, der darüber hinaus nicht geklappt hatte, war von dem Angeklagten per Chat gut geheißen worden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte diesen Ausführungen allerdings nicht folgen. Sie sah keinen sportlichen Kontext in diesen Aufforderungen. Es handle sich um eine versuchte Anstiftung zu einem Verbrechenstatbestand. Ihre Strafforderung: 180 Tagessätze.

Anwalt sieht sportlichen Jargon

Der Verteidiger Dr. Herzog erklärte nochmals, es habe sich ausschließlich um spielbezogene sportliche Aufforderungen gehandelt, die vielleicht geschmacklos, aber keineswegs strafbar sein können. Daher beantragte er Freispruch.

Das Gericht sprach den Studenten frei. Eine Anstiftung zu einem Vergehen habe der Gesetzgeber nicht unter Strafe gestellt.

Artikel 1 von 11