Rosenheim – Wenn eine Liebe endet, ist das immer schmerzhaft. Doch wie Menschen mit diesem Schmerz umgehen, das ist individuell verschieden. Manche verkriechen sich, andere mischen sich unter Leute. Und dann gibt es die, die das Ende nicht akzeptieren wollen. Die dem Ex-Partner das Leben zur Hölle machen. Zu dieser Sorte Liebeskranker gehörte ein Landschaftsgärtner (41), der sich jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten musste.
Im Mai 2017 war die Beziehung des Landschaftsgärtners mit seiner Nachbarin in die Brüche gegangen. Ein Ende, mit dem der Mann offensichtlich nicht zurechtkam – mit schlimmen Folgen für seine ehemalige Freundin. Mit Anrufen, SMS und persönlichen Nachstellungen trieb er die heute 46 Jahre alte Designerin zur Verzweiflung, bis sie in ihrer Not im Juli 2017 ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkte.
Peilsender führt
jederzeit zum Opfer
Doch der Mann ließ nicht ab, stellte der Frau weiterhin nach. Um sie jederzeit ausfindig machen zu können, montierte er sogar unbemerkt einen Peilsender an ihr Auto. Irgendwann hatte die Frau genug, ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Der Stalker musste sich in der Folge vor Gericht verantworten und wurde im Oktober 2017 vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Belehren ließ sich der Verurteilte damit aber nicht. Er verfolgte sein Opfer weiterhin mit Anrufen, SMS und lauerte der Frau auch weiterhin auf. Gegen einen erneuten Strafbefehl legte er schließlich sogar Einspruch ein. Und musste sich daher erneut vor dem Amtsgericht verantworten.
Dort versuchte der Verteidiger, Dr. Markus Frank, das Verhalten seines Mandanten zu erklären: Der Landschaftsgärtner leide an einer sogenannten limbischen Enzephalitis. Dies sei eine Gehirnhautentzündung, die als Autoimmunkrankheit auftrete. Es handle sich um einen schleichenden Krankheitsverlauf, der über Jahre unbemerkt mit ständig steigenden Problemen und Ausfallerscheinungen in Erscheinung trete. Seine Erklärung belegte der Verteidiger mit klinischen Attesten. Demnach war der Angeklagte 2018 zusammengebrochen. Er habe unter anderem einen Sprachverlust erlitten, der zu einem zweieinhalb monatigen Klinikaufenthalt mit anschließender Reha führte. Noch heute ist der Mann arbeitsunfähig und in ärztlicher Behandlung. Der Angeklagte selbst sagte, er habe sich inzwischen mit seiner ehemaligen Partnerin ausgesprochen und man pflege nun einen normalen, gutnachbarlichen Umgang. Mit Ende des Jahres 2017 habe er aufgehört, seine Ex zu belästigen, weil er erkannt habe, dass dies zu nichts Gutem führe.
46-Jährige nimmt
Strafanzeige zurück
Als Zeugin geladen, bestätigte die Designerin, dass es zwischen ihr und ihm nun wieder einen normalen, beziehungsweise gar keinen, Umgang gebe. Sie sagte zudem, sie sei nicht daran interessiert, dass ihr Partner von einst strafrechtlich verfolgt werde, und sie nahm auch ihre Strafanzeige zurück.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte keine verminderte Schuldfähigkeit erkennen, zumal der Angeklagte trotz des Kontaktverbots und des ersten Strafbefehls mit seinen Nachstellungen weitergemacht habe. Nicht vorteilhaft wirkte sich zudem aus, dass der 41-Jährige bereits einige Vorstrafen kassiert hatte. Allerdings gestand sie ihm zu, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Dennoch sollte er mit einer Haftstrafe von fünf Monaten belegt werden. Die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger verwies auf die schleichende Erkrankung, die das Verhalten seines Mandanten sicherlich beeinflusst habe. In diesem Zusammenhang müsse man die Vergehen seines Mandanten sehen. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.
Die Vorsitzende Richterin wollte zwar die Krankheit in Rechnung stellen. Allerdings sei der Angeklagte durchaus bereits noch während der Krankheitsphase von sich aus in der Lage gewesen, sein Verhalten zu korrigieren. Sein Handeln könne also nicht nur auf seine Krankheit zurückzuführen sein. Mehr Gewicht maß sie seiner positiven Veränderung zu und der Tatsache, dass er nunmehr, trotz der wohnlichen Nähe, einen korrekten Umgang mit seiner ehemaligen Partnerin pflege. Eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro sei angemessen, entschied sie.