Sohn verheimlicht Testament der Mutter

von Redaktion

Falsche eidesstattliche Versicherung: 51-Jähriger will an Eigentumswohnung kommen

Rosenheim – Den letzten Willen der eigenen Mutter zu missachten, ist nicht nur moralisch höchst fraglich. Das Testament aber auch noch zu verheimlichen und eine falsche eidesstattliche Versicherung zur Sache zu machen – das ist dann doch kriminell. Und wurde für einen 51-Jährigen Kroaten richtig teuer.

Zu Beginn des vergangenen Jahres war die Mutter des berufslosen Angeklagten gestorben. Sie hinterließ eine Eigentumswohnung in der Chiemseestraße in Rosenheim. Für den in Kroatien geborene Sohn eine einmalige Chance, zu Eigentum zu kommen. Zumal für die Wohnung ein Mindestwert von 140000 Euro errechnet worden ist.

Nach dem Tod der Mutter waren dem 51-Jährigen zunächst auch alle relevanten Papiere der Verstorbenen ausgehändigt worden. Darunter das Testament der Frau – in dem sie die Wohnung allerdings ihrem Enkel vermacht. Also dem Sohn ihres Sohnes.

Das freilich konnte nicht im Sinne des Angeklagten sein. Deshalb log er und gab an, in den Unterlagen habe sich kein Testament gefunden. Und er wisse auch nichts von einem solchen Dokument. Schließlich behauptete er sogar in einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht, es gäbe keine letztwillige Verfügung seiner Mutter. Der Versuch den eigenen Sohn zu übervorteilen, scheiterte, als sich eine Kopie des Testamentes fand.

Für die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht ein klarer Fall: Sie erließen zunächst zwei Strafbefehle über eine Geldstrafe von 210 Tagesätzen – insgesamt 6300 Euro.

Gegen diese Strafbefehle legte der 51-Jährige Einspruch ein. Deshalb wurde er zur Verhandlung vor dem Amtsgericht zitiert. Dort aber, nach dem Verlesen der Anklage, fand der Angeklagte kein vernünftiges Wort zu seiner Tat. Es blieb offen, warum er sich überhaupt zu diesem Fehlverhalten hatte hinreißen lassen. Immer wieder schüttelte er nur den Kopf, während ihn Richter Dirk Dombrowski befragte. Gab aber dann schließlich doch zu, dass er ein Testament der Mutter besessen habe.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, bat um ein Rechtsgespräch, in dem er dann den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkte. Er bat lediglich darum, die Strafhöhe zu reduzieren. Das Gericht entschied sich letztlich für eine Strafe in Höhe von 170 Tagessätzen zu je 15 Euro. Sein Versuch, den eigenen Sohn zu betrügen, kostete den Angeklagten also letztlich 2550 Euro.

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