Rosenheim – Ein 41-jähriger Mann ist jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Ganz genau wusste der gebürtige Rumäne vor Gericht nicht mehr, wie viele Biere und Schnäpse er an diesem Abend im September 2018 getrunken hatte. Laut Anklage war er gegen 0.45 Uhr nach einer verbalen Auseinandersetzung mit zwei Messern bewaffnet in eine Gaststätte zurückgekehrt und hatte dort insbesondere einem rumänischen Kollegen gedroht, ihn „abzustechen“. Während er dabei auch auf andere Gäste losging, wurde er schließlich von anderen Gästen überwältigt, entwaffnet und aus dem Lokal gedrängt.
Jochbein- und Kieferprellungen
Dass die eingreifenden Männer dabei mit dem 41-Jährigen nicht zimperlich umgingen, zeigten Fotos, die dem Gericht vorlagen. Jochbein- und Kieferprellungen sowie eine gebrochene Rippe waren die Folge.
Zwar konnte sich der angeklagte Mann an Einzelheiten aufgrund seines Alkoholspiegels kaum noch erinnern. Jedoch gestand er nach einem Rechtsgespräch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. So rechnete das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler die erlittenen Prügel als „Vorab-Bestrafung“ an. Gemäß der Verständigung beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zehn Monate Haft auf Bewährung. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel, hielt eine Strafe von vier bis sechs Monaten für hinreichend.
Das Gericht befand wegen der gefährlichen Körperverletzung – immerhin hatte er während der Entwaffnung etliche Eingreifer mit den Messern zumindest oberflächlich verletzt – eine Haftstrafe von sechs Monaten für angemessen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und eine Geldbuße von 1000 Euro festgelegt.