Rosenheim – „Wir kennen uns ja schon.“ Mit diesen Worten begrüßte Richter Hans-Peter Kuchenbauer den Angeklagten, den er im Jahr 2018 wegen einer ähnlichen Tat schon einmal verurteilt hatte.
Der 20-jährige Produktionshelfer hatte damals in Kiefersfelden Polizisten, die ihn zunächst zur Ruhe bringen und dann des Platzes verweisen wollten, in rüdester Weise beleidigt und attackiert, was ihm drei Freizeit-Arreste und eine Geldbuße einbrachte.
Nur elf Tage später war der junge Mann in gleicher Weise in Rosenheim auffällig geworden: An der Kaiserstraße hatte er im Dezember 2018, nachts um 3 Uhr, Passanten übel angepöbelt. Als diese die Polizei verständigten, ging er auch auf die Einsatzkräfte los. Die Anklage warf ihm vor, die Polizisten beleidigt und bespuckt zu haben, bis sie ihn schließlich unter heftigster Gegenwehr in Gewahrsam nahmen. Für den 20-Jährigen aber kein Grund, mit seinem Tun aufzuhören. Ganz im Gegenteil habe er seine Beleidigungen fortgesetzt, hieß es in der Anklageschrift.
Vor Gericht gestand er sein Fehlverhalten unumwunden ein. Er entschuldigte sich noch vor der Verhandlung bei der Polizei und gab an, sich an die Vorgänge nur noch lückenhaft erinnern zu können. Er erklärte, an diesem Abend recht betrunken gewesen zu sein. Allerdings hatte ein Polizist in seiner Zeugenaussage erklärt, dass der Angeklagte keinesfalls sehr betrunken gewirkt habe.
Schwierige Jugend
mit Heimerfahrung
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe verwies auf eine wahrhaft schwierige Jugend ohne Vater, dafür aber mit einer Mutter mit Alkoholproblemen. Häufige Schulwechsel und Heimerziehung seien wahrlich keine günstigen Startbedingungen gewesen. Zwar habe er seine Lehre abgebrochen, sich aber ständig um eine Berufstätigkeit bemüht. Trotz gegenteiliger Beteuerungen des jungen Mannes vermutete die Jugendgerichtshilfe ein Alkoholproblem, das zu beheben wohl die wichtigste Maßnahme sei. Wegen seines chronischen Geldmangels sei eine Geldbuße das falsche Instrument. Vielmehr sei eine Arbeitsauflage wirkungsvoller.
Der Staatsanwalt wiederum beklagte die hohe Rückfallgeschwindigkeit des jungen Mannes und wollte eine Alkoholisierung nicht mehr als Argument zur Strafminderung gelten lassen. Vielmehr sei es angezeigt, den Angeklagten mit einer Jugendstrafe zu disziplinieren. Unter gegebenen Umständen sei es aber gerade noch möglich, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, bestätigte, dass auch sie davon ausgeht, dass der 20-Jährige zu viel trinkt, und diese Krankheit als erstes behandelt werden müsse. Ansonsten sei ihr Mandant über die Jahre kaum straffällig geworden. Sie regte an, eine straffreie Bewährung nach Paragraf 27 Jugendstrafgesetz auszusprechen und ihrem Mandanten die notwendigen Bewährungsauflagen aufzuerlegen.
Enges Netz
an Auflagen
Das Jugendschöffengericht hielt eine Jugendstrafe von zwölf Monaten für angemessen und setzte diese zur Bewährung aus. Außerdem verordnete sie dem jungen Mann – mithilfe eines Bewährungshelfers – ein enges Netz von Bewährungsauflagen, die ihn vom Alkohol weg- und zu vernünftigem Verhalten hinführen sollen. Denn, so der Richter: „Im nüchternen Zustand sind Sie der netteste Kerl.“au