Mehr E-Scooter, weniger Verkehrschaos?

von Redaktion

Berliner Start-up stellt Konzept vor – Kritiker warnen vor rechtlichen Lücken

Rosenheim – Er ist klein, wendig, leise und schadstofffrei: Der Elektrotretroller gilt auf kurzen Strecken als Alternative im Straßenverkehr. In Rosenheim hat sich bereits ein Start-up vorgestellt, das die E-Scooter im Sharing-Modell anbieten möchte. Doch noch sind die Roller nicht für den Straßenverkehr zugelassen – und es melden sich auch kritische Stimmen. Nicht umsonst hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) jetzt eine erste Korrektur der Planung vorgelegt.

Miete per App

für einen Euro am Tag

Sie nennen sich „Tier Mobility“ und versprechen „moderne Mobilität“ für die Stadt: Rebuy-Gründer Lawrence Leuschner, Julian Blessin, der das Roller-Sharing-Start-up „Coup“ aufgebaut hat, und der ehemalige technische Leiter von „Lieferando“, Mathias Laug, sind die Köpfe hinter dem Start-up. Ihre Idee: das Teilen von E-Scootern in Städten möglich machen. Über eine App sollen sie gemietet und überall in der Stadt wieder abgestellt werden können. Die Miete pro Gefährt kostet einen Euro am Tag, plus 15 Cent pro Minute.

Grundsätzlich sieht das Konzept vor, zunächst eine geringe Zahl von E-Scootern bereitzustellen, um die Flotte dann – bei Erfolg – nach und nach auszubauen. Wo genau E-Roller stehen sollen, will das Start-up in enger Absprache mit der jeweiligen Stadt festlegen und stetig optimieren. Um ein Chaos wie mit den Leihrädern von O-Bike in München zu vermeiden, versprechen die Berliner, alle Roller jeden Abend, um 22 Uhr, von einem „lokalen Logistikpartner“ einsammeln, warten und laden zu lassen. Ab 7 Uhr morgens sollen die
E-Scooter wieder bereitstehen.

Pläne, die CSU-Mitglied Tobias Griesmeier, als Vertreter von „Tier Mobility“ im Rosenheimer Gründerzentrum vorgestellt hat. Nach dem Gespräch zeigen sich sowohl „Stellwerk 18“-Geschäftsführer und CSU-Stadtrat Daniel Artmann als auch Klaus Stöttner (CSU, MdL) angetan von der Vorstellung, dass die Gefährte von „Tier Mobility“ bald durch Rosenheim rollen könnten. Beide halten sie für eine sinnvolle Ergänzung im Straßenverkehr. Praktisch für kurze Wege und insbesondere gut geeignet für die Studenten der Stadt. Noch ist das Start-up nicht auf dem deutschen Markt aktiv, plant den Einstieg für dieses Frühjahr und verspricht: „Tier holt die Freiheit in die Städte zurück.“

Wichtig dafür aber ist, dass der Bundesrat am 17. Mai dem Regierungsentwurf zustimmt, E-Roller in die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge aufzunehmen. Um dann ihre Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu erlauben. In der Folge muss jeder E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben. Wer sie nicht vorweisen kann, fährt illegal durch die Straßen.

Ältere Modelle sind

illegal unterwegs

Auf diesen Umstand weist auch der Rosenheimer Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog hin. Er hat auf der Homepage der Kanzlei Hinweise zum Thema zusammengetragen. Unter anderem rät er dazu, beim Kauf genau hinzusehen, ob das Kraftfahrt-Bundesamt für das ausgesuchte E-Roller-Modell überhaupt eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt hat. In diesem Zusammenhang warnt Herzog davor, ältere E-Scooter im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Gibt es für sie keine Betriebserlaubnis, dürfen sie nur auf privatem Gelände gefahren werden.

Insgesamt aber haben die Roller „Potenzial“, findet Herzog – und schüttelt mit dieser Aussage den Verdacht ab, in seiner Funktion als Pressesprecher des „Auto Club Europa“ (ACE) negativ Stimmung machen zu wollen. Sorgen macht ihm allerdings die fehlende Helmpflicht für die E-Scooter, und er mahnt, dass für sie eine Versicherungspflicht gilt (siehe Kasten).

Dass die kleinen Flitzer kein Allheilmittel sind, um die Straßen in Rosenheim und anderswo zu entlasten, zeigt die Diskussion um die Frage, wo im Straßenbereich sie gefahren werden dürfen. So hatte bereits
die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände davor gewarnt, langsamere E-Scooter auf Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren zu lassen. Die Vereinigung, zu der auch der Deutsche Städtetag gehört, bei dem wiederum die Stadt Rosenheim Mitglied ist, fordert in einem Schreiben an den Bundesrat, die geplante Regelung zu ändern: „Ansonsten sind negative Auswirkungen und vermeidbare Personenschäden bei der Nutzung öffentlicher Räume zu erwarten.“ Möglicherweise Anlass für den Bundesverkehrsminister, jetzt umzusteuern und das Fahren auf Gehwegen zu verbieten.

Bleibt jedoch auch in Rosenheim die Frage, wie
E-Scooter, Fußgänger und Radfahrer zurechtkommen werden, wenn sie sich Geh- und Radwege teilen müssen – die vielerorts in der Stadt zudem nicht durchgängig nutzbar sind. Nicht umsonst weist die Bundesvereinigung darauf hin, dass die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen „mit einer Radwegeoffensive einhergehen“ muss. Dass dieser Weg beschwerlich ist, belegen die zahlreichen Anträge der Rosenheimer Stadtratsfraktionen in den vergangenen Monaten, immer mit dem Ziel, das Radewegnetz und die Gesamtsituation für Radfahrer zu verbessern.

Verbunden mit den
E-Scootern ist nicht nur die Hoffnung, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Es geht auch darum, unterschiedliche Verkehrsmittel besser miteinander zu verknüpfen. Gerne wird darauf verwiesen, dass sich die Geräte zusammenklappen und mitnehmen lassen, etwa in einem Bus des ÖPNV.

Als Gepäckstück

im öffentlichen Bus

Eine grauenhafte Vorstellung für Ingmar Töppel, den Geschäftsführer beim
„Kroiss Stadtverkehr Rosenheim“. Viel zu viele rechtliche Aspekte seien ungeklärt. Und die E-Scooter müssten ihren Platz finden neben Kinderwagen, Fahrradanhängern, E-Krankenfahrstühlen und Rollatoren. In Ordnung sei es, den E-Scooter zusammengeklappt als Gepäckstück zu transportieren, sagt er. Jedenfalls solange, sich der Eigentümer hinsetzen könne. Töppel sieht enormen Schulungsbedarf auf seine Mitarbeiter zukommen: Was darf der Fahrgast wann in welcher Form mitnehmen? Um das nicht nur theoretisch zu wissen, sondern auch praktisch umsetzen zu können, brauche es „Zeit, Geduld und Kommunikationsvermögen“, sagt Töppel. Vor allem, dann, wenn man einen Fahrgast samt Gefährt an der Haltestelle stehen lassen muss – einfach weil kein Platz mehr ist im Bus.

Fakten im Überblick

• Wenn E-Scooter zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, müssen sie einige technische Anforderungen erfüllen. Dazu zählen genaue Vorgaben für die Geschwindigkeit, Größe und Gewicht des Geräts. Aber auch die Frage nach einer Lenk- oder Haltestange sowie nach Beleuchtung, Bremsen oder Glocke.

• Wer mindestens zwölf Jahre alt ist, darf einen E-Scooter fahren, der nicht schneller als 12 km/h fährt. Wer 14 Jahre und älter ist, darf E-Scooter fahren, die nicht mehr als 20 km/h schnell sind.

• Es besteht keine Zulassungspflicht, aber eine Versicherungspflicht. Es ist vorgesehen, dass die E-Scooter mit einer Versicherungsplakette kenntlich gemacht werden müssen.

• Keine Helmpflicht.Quelle: Dr. Herzog Rechtsanwälte

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