Rosenheim – Der Streit um einen Parkplatz in Rosenheim hat einen Türken vor Gericht gebracht. Dabei hatte nicht der eine den anderen Streithahn angezeigt. Das hatte eine der Ehefrauen übernommen. Im Raum stand neben wüsten Beleidigungen auch der Verdacht der Körperverletzung.
Und das war passiert: Ein türkischer Maschinenfahrer hatte im Oktober vergangenen Jahres sein Auto vor einem Modekaufhaus an der Kufsteiner Straße in Rosenheim geparkt. Und zwar quer vor drei Behinderten-Parkplätzen. Weil der 56-Jährige im Wagen sitzen blieb, um Angehörige abzuholen, dachte er wohl, das sei unproblematisch.
Ganz anders sah dies allerdings ein 36-jähriger Friseur und Landsmann, der mit seiner Ehefrau auf der Suche nach einem Parkplatz war. Deshalb forderte er den Wartenden per Handzeichen auf, wegzufahren und die Parkplätze frei zu machen. Dieser kam zwar der Aufforderung nach, machte den 36-Jährigen aber offensichtlich sehr nachdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich um Behinderten-Parkplätze handelt.
Ein Wort gab das andere. Die beiden Männer stritten heftig. Zunächst auf Deutsch, später auf Türkisch, nachdem sie bemerkt hatten, dass sie Landsmänner sind. Der Wortwechsel nahm an Fahrt auf. Beleidigungen folgten, befand zumindest die Ehefrau des 36-Jährigen und erstattete Anzeige. Ihrer Aussage nach hatte der Ältere im Verlauf der Auseinandersetzung auch einen Finger des Jüngeren gepackt und schmerzhaft verbogen, was dann zudem zur Anzeige wegen Körperverletzung führte. Vor Gericht bestritt der 56-Jährige alle Vorwürfe. Ganz im Gegenteil sei er provoziert worden. Er hätte der Situation gerne ausweichen und wegfahren wollen, sagt er aus. Er sei aber gezwungen gewesen, auf seine Ehefrau und deren Schwester zu warten. Schließlich sei die Polizei dazu gekommen, da sei die Auseinandersetzung aber bereits vorüber gewesen. Überhaupt sei – außer der verbalen Streitsituation – nichts Wesentliches passiert und er wisse gar nicht, weshalb er nun vor Gericht stehe.
Die Ehefrau des anderen aber beschrieb den Angeklagten in der damaligen Situation als unangemessen wütend. Merkwürdig allerdings: Von Verletzungen und Schmerzen bei einem der Männer habe sie nichts mitbekommen, sagte sie jetzt vor Gericht. Sie erinnere sich gar nicht daran, dass sie einen Strafantrag gestellt habe. „Ich habe nur die Papiere ausgefüllt, die man mir von der Polizei vorgelegt hatte.“ Dementsprechend nahm sie den Strafantrag zurück. Der Angeklagte drückte außerdem zugleich sein Bedauern aus, dass sein Wutausbruch zu der Streitsituation geführt habe.
Der Streifenpolizist, der neben anderen Einsatzkräften zu dem Vorfall gerufen worden war, konnte über die Auseinandersetzung auch nichts Erhellendes sagen: „Der Streit wurde in türkischer Sprache geführt. Ein Dolmetscher war nicht anwesend. Deshalb vermag ich über den Inhalt des Streites nichts auszusagen.“
Angesichts der dünnen Sachlage schlug der Vorsitzende Richter Wolfgang Fiedler vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen und ein Bußgeld zu verhängen. Am Ende einigte man sich auf ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro. Damit bleibt dem Angeklagten ein Eintrag ins Vorstrafenregister erspart.