Richtlinien zur Europa-Wahl

von Redaktion

Bei der Europawahl am Sonntag, 26. Mai, besteht in Rosenheim, zwischen 8 und 18 Uhr die Möglichkeit, zu wählen. Wahlberechtigte können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insgesamt gibt es 39 Wahlbezirke und zehn Briefwahlvorstände. Wer per Brief abstimmen möchte, muss dies im Wahlamt der Stadt Rosenheim spätestens bis Freitag, 17. Mai, um 18 Uhr beantragen. Jeder Wähler muss seine Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass zur Stimmabgabe mitbringen.

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