Aufbrausender Verkehrsteilnehmer

von Redaktion

Amtsgericht verurteilt 73-Jährigen wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung

Rosenheim – Hat ein 73-jähriger Tölzer einen 37-jährigen Motorradfahrer auf der Aisinger Straße bewusst am Überholen gehindert, oder hat der Biker den Rentner wiederholt überholt und ausgebremst? Darüber gab es vor dem Amtsgericht Rosenheim zwei komplett unterschiedliche Darstellungen.

Fest stand nur, dass beim Aufeinandertreffen der beiden Fahrer ab der Panoramakreuzung die Funken flogen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll der Rentner, der in Richtung Pang unterwegs war, über die komplette Fahrbahn und auf der Gegenspur Schlangenlinien gefahren sein, um den Traunreuter so am Überholen zu hindern. Beim Kreisverkehr sei es dann zum Eklat gekommen sein.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Rentner dort zum Stehen gekommen und aus seinem Auto ausgestiegen. Dann soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Biker gekommen sein, der sich in dieser Angelegenheit ebenfalls vor Gericht verantworten muss. Dabei soll der Rentner auch eine 29-jährige Traunreuterin, die mit der Motorradgruppe des 37-Jährigen unterwegs war und versucht hatte, den Konflikt zu beenden, gegen die offene Autotür geschubst haben.

Prellungen am

linken Ellbogen

Die Frau erlitt dabei eine Prellung des linken Ellbogens. Gegen den Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 20 Euro hatte der Tölzer Einspruch eingelegt. „Zu 95 Prozent Lügen“ behauptete der Rentner, der auch im Gerichtssaal eine gewisse Explosivität an den Tag legte und wegen seines aufbrausenden Gemüts am Ende mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro belegt wurde. Laut seiner Darstellung waren auf dem mehrspurigen Streckenabschnitt nur er und die drei Motorräder unterwegs, die alle an ihm vorbei gefahren seien.

Der Traunreuter habe ihn wiederholt überholt und dann stark abgebremst. Am Ende hätten ihn die Biker auf einer Strecke von etwa 1,5 Kilometern regelrecht in die Zange genommen. Zwei seien vor ihm gefahren, dabei habe ihm die 29-Jährige vom Rücksitz aus ständig den „Stinkefinger“ gezeigt.

Der Traunreuter sei hinter ihm gewesen. Beim Kreisverkehr hätten die Biker abgebremst und ihre Motorräder quer gestellt. Deshalb habe er stehen bleiben müssen. Der Traunreuter habe dann die Fahrertür aufgerissen und ihm zweimal mit dem Helm gegen den Kopf geschlagen. Er sei zurück ins Auto gefallen und der Motorradfahrer habe ihn weiter geschlagen und mit Tritten sein Auto verbeult.

Verkehrsbedingtes Anhalten?

Zwei Passantinnen hätten sich schließlich eingemischt und dem Spuk ein Ende bereitet. Seine Beifahrerin bestätigte diese Angaben weitgehend.

Der Traunreuter, der aufgrund des gegen ihn laufenden Verfahrens zum Tatkomplex am Auto keine Angaben machen musste, schilderte den Sachverhalt anders.

Demnach musste er an der Kreuzung verkehrsbedingt stehen bleiben. Dabei habe er bemerkt, dass er von hinten angefahren worden sei. Er habe sich umgedreht, doch der Tölzer habe nicht reagiert und ihn anschließend überholt. Deshalb sei er ihm nachgefahren und habe ihm Zeichen gegeben, dass er anhalten soll.

Auf Gegenfahrbahn mehrfach ausgeschert

Doch der Angeklagte sei unbeirrt weitergefahren und dabei auch häufig auf die Gegenfahrbahn ausgeschert. Beim Kreisverkehr hätten alle stehen bleiben müssen. Da habe er sein Motorrad abgestellt, um den Tölzer zur Rede zu stellen. Dann sei die Situation hoch gekocht.

„Das Auto ist so gefahren, dass das Motorrad nicht vorbeikam, bestätigte auch ein unbeteiligter Zeuge. Er hatte das Geschehen ab der Abzweigung zum Real beobachtet und vermutet, dass es eine Berührung zwischen Motorrad und Auto gegeben hat, weil der Biker auf sein Motorrad geschaut und wild gestikuliert habe.

Am Kreisverkehr hätten die anderen Motorräder gewartet. Der Motorradfahrer sei dann zum Fahrzeug des Angeklagten, habe die Tür aufgerissen und es sei zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen, bei der auch der Autofahrer zugeschlagen habe.

„Das war richtig gefährlich“, sagte die Traunreuterin. Sie habe das Gefühl gehabt, dass der Autofahrer den Motorradfahrer runterfahren wolle. Am Kreisverkehr sei es dann zu einer richtigen Schlägerei gekommen. Sie habe sich eingemischt und sei vom Angeklagten geschubst worden. „90 Prozent Lügen“, kommentierte der Angeklagte erneut ziemlich aufgebracht.

Staatsanwalt sah Vorwurf bestätigt

Für Staatsanwalt Felix Ziemer waren die Zeugen jedoch weitgehend glaubwürdig und der Anklagevorwurf vollumfänglich bestätigt. Unter der Devise: „Wer schlägt, der fährt nicht“ forderte er neben einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen ein drei monatiges Fahrverbot. Verteidiger Klaus Balzer fand die Zeugenaussagen „zuammenkonstruiert“ und forderte in erster Linie einen Freispruch. Sein Mandant sei massiv provoziert worden.

Falls es doch zu einer Verurteilung komme, plädierte er für ein Strafmaß zwischen 50 und 60 Tagessätzen. Ein Fahrverbot sei absolut nicht erforderlich. Richterin Merklin folgte weitgehend den Ausführungen der Anklagevertretung und blieb nur knapp unter dem geforderten Strafmaß. Auch wenn man ausgebremst werde, dürfe man sich im Straßenverkehr nicht hinreißen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Doch die wollte der Angeklagte gar nicht mehr hören. Sofort nach dem Urteilsspruch kündigte er Berufung an. „Keinen Cent kriegt’s ihr von mir“.

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