Rosenheim – Im Oktober 2018 hatte in einer Disco an der Adelzreiterstraße in Rosenheim eine 25-jährige Ehefrau zu tief ins Glas geschaut. Irgendwie verständlich, war es doch eine Einladung, bei der die Getränke frei waren. Weniger verständlich ihre Reaktion auf ein zwangloses Gespräch zwischen ihrem Ehemann und einer 23-jährigen Auszubildenden: In einem Anfall von Eifersucht attackierte die Ehefrau die vermeintliche Nebenbuhlerin, indem sie diese an den langen Haaren packte und sie gegen die Wand schleuderte. Die junge Frau konnte entkommen, wendete sich hilfesuchend an das Sicherheitspersonal und ließ sich geschockt und weinend auf einer Bank nieder. Als die Angeklagte ihr Opfer auf der Bank entdeckte, ging sie erneut auf die 23-Jährige los. Sie prügelte auf die Frau ein, zerrte sie von der Bank, bis sie schließlich von anderen Gästen und von den Sicherheitskräften gestoppt wurde.
Entsetzen über
die eigene Tat
Vor Gericht schüttelte die 25-Jährige schluchzend über ihr damaliges Verhalten den Kopf. „Das bin ich normalerweise wirklich nicht!“ Offensichtlich erschrocken über ihr Verhalten, an das sie sich nur noch bruchstückweise erinnerte, versuchte sie, mit ihrem Opfer Kontakt aufzunehmen. Erst nach geraumer Zeit war die 23-Jährige bereit, das Kontaktangebot anzunehmen. Dann aber akzeptierte sie nicht nur die Entschuldigung. Mehr noch, sie ging zur Polizei, um dort aktenkundig zu machen, dass sie an einer Strafverfolgung der Angeklagten kein Interesse habe. Tatsächlich entspann sich zwischen den Frauen ein freundschaftliches Verhältnis.
Außergewöhnliches
Strafmaß
Diese außergewöhnliche Nachtat-Situation nahm der Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Dürr, zum Anlass, dem Gericht eine ebenso außergewöhnliche Lösung vorzuschlagen: Das Gericht möge gegen ein angemessenes Bußgeld eine straffreie Verurteilung aussprechen. Der Staatsanwalt war wohl bereit, angesichts der Umstände eine niedrigere Geldstrafe als im Strafbefehl vorgesehen auszusprechen. Aber 2400 Euro sollten es nach seiner Meinung schon sein. Der Verteidiger wiederholte seinen Antrag und schlug ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro vor. Am Ende verurteilte das Gericht die Angeklagte zu einer Zahlung von 1800 Euro. Von ihrem Ehemann, dessentwegen sie sich einst geprügelt hatte, lebt die 25-Jährige inzwischen getrennt.