Rosenheim – Für die Amtsperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2025 sucht das Bayerische Verwaltungsgericht in München ehrenamtliche Richter. Die Stadt Rosenheim hat nach Angaben der Stadtverwaltung insgesamt zehn Personen für die Vorschlagsliste zu melden. Ein eingerichteter Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht München entscheidet letztlich, wer zum ehrenamtlichen Richter berufen wird.
Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Dies kann beispielsweise bei Bauanträgen der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.
Die verantwortungsvolle Aufgabe des ehrenamtlichen Richters verlangt deshalb in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in der Stadt Rosenheim haben.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind unter anderem Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte, Richter und Notare. Das Gleiche gilt für Personen, die nicht das allgemeine Wahlrecht besitzen oder denen aufgrund einer Straftat die Bekleidung öffentlicher Ämter generell untersagt ist.
Interessenten können sich unter der Telefonnummer 08031/365-1361 oder persönlich bis zum 10. August im Bürgeramt der Stadt Rosenheim melden.