„Wenn er trinkt, flippt er aus“

von Redaktion

Rosenheimer (50) muss zehn Monate in Haft – Berufung angekündigt

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte jetzt einen 50-jährigen Rosenheimer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Wegen seiner Weigerung, künftig auf Suchtmittel zu verzichten, wurde die Strafaussetzung zur Bewährung noch während der Urteilsverkündung widerrufen.

Zu viel Alkohol brachte den Rosenheimer schon in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt. Auch am 31. August 2017 hatte er zu viel getrunken, wie der Alkoholtest mit rund 1,6 Promille ergab. An dem Tag sei er gut angetrunken gewesen und die Stimmung unter den Arbeitskollegen, die Arbeiten am Friedhof erledigten, sei auch gut gewesen, sagte der Rosenheimer vor dem Amtsgericht.

Er habe eine Super Geschäftsidee gehabt. Darauf habe man „Nastrovje“ getrunken und er habe die Weinflasche nach russischer Tradition an einer Wand zerschellen lassen. Seine Kollegin, eine 51-jährige Rosenheimerin, sei daraufhin wie eine „Ringkämpferin“ auf ihn losgegangen, habe ihm ins Gesicht geschlagen und ihn aufgefordert, die Scherben wegzuräumen. Er habe der Frau jedoch nichts getan.

Mehrere Zeugen hatten dagegen einen Schlag gesehen. Die Geschädigte selbst hatte von einen Angriff von hinten berichtet, bei dem sie der 50-jährige Angeklagte an den Haaren gezogen und gewürgt habe.

Vorher habe sie ihm eine Watschen gegeben und ihn mit sich gezogen, damit er die Scherben aufräume. „Wenn er trinkt, flippt er aus und ist sehr aggressiv“, sagte die Zeugin, die nach eigenen Angaben selbst fünf bis sechs Bier getrunken hatte. Der Anklagepunkt der vorsätzlichen Körperverletzung wurde schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die ohnehin zu erwartende Strafe eingestellt.

Übrig blieb Punkt zwei der Anklage. Darin wurde der 50-Jährige beschuldigt, einen faustgroßen Stein gezielt in die Richtung zweier Männer geworfen zu haben, die jedoch ausweichen konnten und unverletzt blieben. Den Zorn des Angeklagten hatten sich der 30-jährige Rosenheimer und der 28-jährige Kolbermoorer zugezogen, weil sie dessen Auseinandersetzung mit der 51-jährigen beobachtet hatten und der Frau helfen wollten.

Nachdem der Rosenheimer den Angeklagten und die Geschädigte getrennt hatte und sich entfernen wollte, habe der Angeklagte, laut Aussage der Zeugen, den Rosenheimer mit den Worten: „Du Sau, ich bring dich um“ bedroht und anschließend mit einem großen Stein nach den beiden Männern geworfen. „Der Angeklagte ist wild umhergelaufen und war sehr aggressiv“, sagte der 30-Jährige vor Gericht.

Zeugen beobachten Steinwürfe

Auch die weitere Zeugen beschrieben den Angeklagten als hochgradig aufgebracht und stark alkoholisiert. Sie hatten mehrere Steine gesehen, die der 50-Jährige geworfen habe und die alle knapp an den beiden Männern und an parkenden Autos vorbeigeflogen seien.

Der 28-jährige Kolbermoorer sagte aus, dass der Angeklagte zudem versucht habe, ihn zu treten. Deshalb habe er ihn weggeschubst. Dabei sei der Mann hingefallen. Anschließend sei er aufgestanden und mit dem Fahrrad davongefahren. Der Angeklagte witterte dagegen eine Verschwörung gegen ihn. Er räumte ein, dass er wegen der zerbrochenen Weinflasche in Streit mit der 51-Jährigen geraten sei. Dann habe die Frau die Sache „in bester Klaus-Kinski-Manier“ dramatisiert, die Männer hätten sich eingemischt und die Auseinandersetzung sei eskaliert.

Der 28-Jährige habe auf ihn eingeschlagen und er sei deshalb zu Boden gegangen. Deshalb sei er rückwärts weggelaufen und habe genau drei Steine geworfen, doch die hätten nur der Abschreckung gedient. „Wenn ich sie getroffen hätte, wären sie tot gewesen. „Aber ich wollte sie nicht treffen“, sagte der Angeklagte, dem der medizinische Gutachter eine Persönlichkeitsstörung bescheinigte, die dessen Alkoholmissbrauch überlagere. Der Angeklagte sei nicht typisch alkoholkrank. Während einer vorangegangenen Bewährungszeit habe er eine Alkoholabstinenz durchgehalten. Er trinke nur um dazu zugehören.

Zum Tatzeitpunkt war eine alkoholbedingte Enthemmung und eine damit verbundene verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Als Bewährungsauflage wurde eine Abstinenzweisung von Suchtmitteln, Suchtberatung und Psychotherapie vorgeschlagen. „Ich trinke gerne und bin kein Alkoholiker, betonte der Angeklagte und erklärte einem Konsumverbot eine klare Absage.

Fehlende positive Sozailprognose

Für die Anklagevertretung war der Tatnachweis geführt und eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten tat- und schuldangemessen. Der Angeklagte habe sich mit Alkohol nicht im Griff und er sei nicht bereit an seinem Problem zu arbeiten. Deshalb fehle die erforderliche positive Sozialprognose für eine Strafaussetzung zur Bewährung.

Verteidiger Dr. Markus Frank hob noch einmal hervor, dass es keine Verletzungsabsicht und damit auch keine versuchte gefährliche Körperverletzung wohl aber eine Bedrohung gegeben habe. Er plädierte für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Richterin Bärbel Höflinger ging bei der Strafzumessung von drei Steinwürfen und Bedrohung aus und folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Letztlich sei es beim Versuch geblieben, doch der Angeklagte sei hoch aggressiv gewesen und habe in Verletzungsabsicht gehandelt. Während der Urteilsverkündung hielt sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erst noch für vertretbar, weil sie überzeugt war, dass er die Bewährungsauflagen einhalten könnte.

Mit seinem Zwischenruf: „Das wird nichts“, war dann aber die Geduld des Gerichts erschöpft. „Da der Angeklagte offensichtlich keine Lust hat, sich an seine Bewährungsauflagen zu halten, ist auch keine positive Sozialprognose gegeben“, betonte die Richterin und widerrief die Bewährung. Der Angeklagte kündigte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil an.

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