Rosenheim – Mindestens vier Mass Bier und eine Flasche Wein hat ein Kolbermoorer Lagerist nach eigenen Angaben auf dem Rosenheimer Herbstfest im vergangenen Jahr getrunken. Auf dem Heimweg verletzte er dann einen Münchner (30) schwer. Für diese Tat musste er sich jetzt vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten.
Eine echte Erinnerung an die Geschehnisse in jener Nacht hatte der Angeklagte nicht mehr. Laut Anklage war er auf dem Weg zum Rosenheimer Bahnhof mit einem anderen Nachtschwärmer, der ebenfalls zum Bahnhof wollte, in Streit geraten. Unvermittelt habe er mit einem sogenannten Kubotan, einem Schlagstift, der eigentlich zur Selbstverteidigung dienen sollte, seinem Gegenüber gegen den Schädel geschlagen, sodass der eine klaffende Wunde hinter dem linken Ohr erlitt. Im Anschluss soll der Kolbermoorer geflohen sein, der Verletzte ihn verfolgt haben. Wohl bedingt durch die erhebliche Alkoholisierung war der Angeklagte auf der Flucht gestürzt, sodass ihn sein Verfolger einholen und am Boden fixieren konnte. Im Handumdrehen war auch eine Polizeistreife vor Ort, trennte die Männer und ließ sie unter polizeilicher Bewachung zum Romed-Klinikum bringen. Den Kubotan hatte der Kolbermoorer weggeworfen, die Polizei fand ihn am Tatort.
Opfer verfolgt
den Täter
Das Opfer, ein 30-jähriger Einzelhandelskaufmann aus München, der ebenfalls angetrunken war, schilderte vor Gericht ein Streitgespräch mitten auf der Bahnhofstraße, dessen ursprünglicher Grund ihm nicht mehr in Erinnerung war. Sein Begleiter ein 24-jähriger Securitybediensteter, der keinerlei Alkohol getrunken hatte, berichtete, dass der Angeklagte wohl eine scherzhaft an ihn selber gerichtete Aufforderung auf sich gemünzt habe und deshalb aggressiv geworden sei. Er bestätigte, dass der Angeklagte nur ein Mal mit dem Kubotan zugeschlagen habe. Erst als sein Freund den Angreifer eingeholt hatte, sei es am Boden zu einer Rangelei gekommen, welche die Polizei dann beendet habe.
Ebenfalls Punkt in der Anklage war, dass sich der Kolbermoorer im Krankenhaus der angeordneten Blutentnahme widersetzen wollte. Auch dies räumte der Kolbermoorer ein. Konnte sich aber auch daran nicht erinnern.
Der gerichtsmedizinische Gutachter Dr. Fritz Priemer sagte, der Kolbermoorer habe zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von weit über zwei Promille aufgewiesen. In der Folge sei er eingeschränkt schuldfähig.
Widerstand bei
der Blutentnahme
Dies und die Tatsache, dass ein Kubotan in Deutschland nicht als verbotene Waffe geführt werde, ermögliche es, einen moderaten Strafantrag zu stellen. Andererseits habe der Angeklagte großes Glück gehabt, dass sein Opfer nicht schwerer verletzt worden sei. Der Gutachter beantragte eine Haftstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed, befand, der Angeklagte habe sich nur sehr wenig gegen die Blutentnahme gewehrt. In Anbetracht aller Umstände sei es denkbar, dass es sich um einen „minder schweren Fall“ handle. Eine Haftstrafe von sechs Monaten sei die angemessene Ahndung.
Das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler wertete den Angriff des Kolbermoorers erheblich schwerwiegender. Hätte der Angeklagte unglücklich getroffen, so seien deutlich schlimmere Verletzungen denkbar gewesen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, die sie auf vier Jahre zur Bewährung aussetzte.