Haft für drei Verstöße

von Redaktion

Rosenheimer (25) verurteilt

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte jetzt einen 25-jährigen Rosenheimer wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten.

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht hatte sich der 25-Jährige gleich wegen drei Anklagen zu verantworten. Nachdem es bereits häufiger Konflikte mit seiner getrennt lebenden Ehefrau gegeben hat, hatte das Familiengericht im August letzten Jahres ein Näherungsverbot erteilt.

Kontakt zu

Ehefrau untersagt

Die Richtlinien des Gewaltschutzgesetzes untersagten dem Angeklagten, in irgendeiner Form Kontakt zu seiner Noch-Ehefrau aufzunehmen und ordneten an, sich bei einem zufälligen Zusammentreffen unverzüglich zu entfernen. Trotzdem trat der Angeklagte Anfang des Jahres an die Ehefrau vor deren Elternhaus heran und nahm die gemeinsame Tochter auf den Arm. Als die Frau ihn aufgefordert habe, das zu unterlassen, soll es zu Beleidigungen und Bedrohungen gekommen sein.

Diese beiden Punkte wurden nach einem Rechtsgespräch auf Antrag der Staatsanwaltschaft jedoch eingestellt. Zum einen auf die ohnehin zu erwartende Strafe und zum anderen, um der Noch-Ehefrau die Aussage vor Gericht zu ersparen. Auch die beiden Anklagepunkte, die zwei Diebstähle in Rosenheimer Geschäften betrafen, waren Teil der Verständigung, die dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen neun und zwölf Monaten zusicherte.

Die beiden Diebstähle waren ohnehin unstrittig, weil der Angeklagte in einem Fall vom Kaufhausdetektiv ertappt wurde und es beim zweiten Fall auch Hinweise gab, die zu seiner Person führten. In seiner Wohnung wurde das Diebesgut und präparierte Einkaufstüten sichergestellt.

Der Angeklagte räumte sowohl den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz als auch die beiden Diebstähle umfassend ein. Demnach entwendete er in einem Fall eine elektrische Zahnbürste und Parfüms im Gesamtwert von 239,80 Euro und im zweiten Fall Nahrungsmittel, Zigaretten und Haushaltsgegenstände im Gesamtwert von 197,50 Euro.

Die Anklagevertretung forderte aufgrund der Vorahndungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Da die Sozialprognose aufgrund der professionellen Vorgehensweise bei Diebstählen und der hohen Rückfallgeschwindigkeit „katastrophal ist“, könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Unter Forderung der Anklagevertretung

Verteidiger Dr. Andreas Michel sah ein Strafmaß von neun Monaten für tat- und schuldangemessen. Richterin Bärbel Höflinger blieb mit ihrem Urteil knapp unter der Forderung der Anklagevertretung. Strafmildernd wertete sie das Geständnis. Im Rahmen der Verständigung habe man sich geeinigt, nur den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz weiterzuverfolgen. Der Angeklagte hätte sich demnach seiner Ehefrau nicht nähern dürfen.

Problematisch für ihn seien jedoch die Diebstähle, weil sie nicht zufällig, sondern gezielt ausgeführt worden seien, und er bereits sechsmal wegen Diebstahls in Kroatien verurteilt worden sei. Zudem sei er auch in Deutschland bereits zweimal vorgeahndet, damit sei die Chance auf Bewährung vertan.

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