Rosenheim – Weil er Haschisch verkauft hat, muss sich ein 25-Jähriger aus Rosenheim vor dem Schöffengericht verantworten. Ein Kunde, ein 15-Jähriger, hatte ihn verpfiffen, nachdem er von der Polizei beim Rauchen des Betäubungsmittels auf einem Spielplatz im Ortsteil „Am Gries“ erwischt und eindringlich vernommen worden war.
Angebliche Verbrauchswerte
Laut Anklage soll der berufs- und arbeitslose 25-jährige Sohn einer Schaustellerfamilie zwischen Mai und November vergangenen Jahres 26-mal den Jugendlichen mit Cannabis beliefert haben. Vor Gericht stellte sich das allerdings etwas anders dar. Es waren angebliche Verbrauchswerte nämlich einfach hochgerechnet worden. In der Summe ergab sich schließlich nachweisbar eine Menge von etwa 16 Gramm Haschisch, die bei elf Übergaben den Besitzer gewechselt hatten.
Was ebenfalls wesentlich war: Der 15-jährige Kunde des Angeklagten war bereits vorher „drogenerfahren“ gewesen und bezog selbst sein Haschisch von mehreren Lieferanten. Zudem hatte er auch selbst die Droge an andere verkauft.
In der Sache zeigte sich der Angeklagte geständig. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, wies darauf hin, dass dies nicht nur seine bisher ersten Straftaten gewesen waren, sondern sein Mandant auch durch und durch reuig und einsichtig sei. Allerdings war er nicht bereit, seinen eigenen Lieferanten zu benennen. Er fürchte Rache, sagte er.
Beim Blick auf die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten zeigte sich, dass er nur über eine sehr ungefähre Zukunfts- und Lebensplanung verfügt. Eine Lehre hatte er im dritten Ausbildungsjahr ohne Abschluss abgebrochen. Danach hatte er sich mit Jobs durchgeschlagen. Inzwischen arbeitet er im Betrieb der Eltern und strebt, nach eigener Aussage, eine Ausbildung im Verkauf an.
Relativ geringe Menge Haschisch
Die Staatsanwaltschaft beantragte zwar die Einstellung einiger Anklagepunkte, der das Gericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler auch entsprach, und sah wegen der relativ geringen Menge an Haschisch einen eher „minder schweren Fall“, wollte aber dennoch die Taten mit einer Haftstrafe von 18 Monaten geahndet sehen. Wegen einer eher schlechten Sozialprognose wollte die Staatsanwaltschaft zudem keine Aussetzung zur Bewährung zugestehen.
Anwalt fordert Bewährungsstrafe
Der Verteidiger sah zwar die Strafhöhe ebenso, weil es aber die bislang erste Gerichtsverhandlung für seinen Mandanten sei, müsse man ihm die Chance einer Bewährung zugestehen.
Einen „minder schweren Fall“ vermochte das Schöffengericht Rosenheim nicht zu erkennen. Handeltreiben mit Drogen, noch dazu mit Jugendlichen, könne in keinem Fall „minder schwer“ sein. Es verurteilte den 25-Jährigen aus Rosenheim einer Strafe von 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung. Dazu muss der Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.