Haftstrafe für Drogenschmuggel

von Redaktion

Amtsgericht Rosenheim verurteilt 27-Jährigen zu 30 Monaten Gefängnis

Rosenheim – Vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim hatte sich jetzt ein 27-jähriger Nigerianer zu verantworten, nachdem er in einem Zug mit knapp einem Kilogramm Cannabis erwischt wurde. Er war in Begleitung einer jungen Frau festgenommen worden, die wegen Cannabisbesitzes als Heranwachsende bereits zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war.

800 Euro für

den Auftrag

Der angeklagte Nigerianer gab sich vor Gericht als Lkw-Fahrer aus und wollte nach eigenen Angaben mit dem versprochenen Lohn für den Drogenschmuggel, circa 800 Euro, den Erwerb eines Führerscheines finanzieren. Vor dem Kadi gab er an, verheiratet zu sein. Seine Ehefrau lebe mit zwei Kindern in Bad Tölz. Er selber lebe in Altomünster, wo er mit einer Lebensgefährtin zwei weitere Kinder habe. Seine Lebensgefährtin sei aber inzwischen in Italien wegen Drogenmissbrauchs festgenommen worden.

Seine Begleiterin im Nachtzug Richtung München, in dem er letztlich vor einigen Monaten erwischt worden war, habe er nach eigenen Angaben gar nicht mitnehmen wollen, sich aber letztlich dazu überreden lassen. Zudem behauptete er, mit der Mittäterin keine nähere Beziehung gehabt zu haben. Dagegen sprach jedoch, dass die beiden in der Bahn gemeinsam im Bett angetroffen worden waren und dass der Angeklagte im Briefverkehr aus der Haft die nun schwangere Frau aufgefordert hatte, sie solle das gemeinsame Kind keinesfalls abtreiben lassen.

Die Drogen hatte er in der Handtasche der Frau versteckt. In dieser Sache war er geständig, erklärte allerdings, er habe sich der jungen Frau nur angenommen, weil sie angedroht hatte, sich ansonsten auf der Straße prostituieren zu müssen.

Der Gutachter Dr. Stefan Gerl aus dem Inn-Salzach-Klinikum berichtete, dass der Angeklagte 2013 von Libyen aus über Italien nach Deutschland geflüchtet war, wo er seit 2014 lebt. Ausreichend Deutsch hatte er wohl nie gelernt, was dazu führte, dass er verschiedene Arbeitsplätze immer wieder verlor. Er betätige sich nebenbei als Straßenmusikant und sei von klein auf an den Konsum von Marihuana gewöhnt.

Keine verminderte Schuldfähigkeit

Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte der Gutachter nicht feststellen. Auch sei ein therapeutischer Maßregelvollzug nicht angemessen, weil bei den mangelhaften Deutschkenntnissen ein Erfolg nicht zu erwarten sei.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erkannte in ihrem Schlussvortrag zwar an, dass der angeklagte Nigerianer bislang ohne Vorstrafen sei, sich seit zehn Monaten in Untersuchungshaft befinde und sowohl Hintermänner als auch Empfänger des Drogendeals benannt habe. Sie warf dem 27-Jährigen aber vor, dass er die Notsituation seiner Begleiterin ausgenutzt habe und doch eine erhebliche Menge an Drogen einführen wollte. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Verteidiger sieht „minderschweren Fall“

Der Verteidiger Dr. Kai Wagler relativierte den Vorwurf. Wegen der Aufklärungshilfe, fehlender Vorstrafen und weil es sich bei Cannabis doch um eine weiche Droge handle, die im Übrigen ja gar nicht in den Verkehr gelangt sei, handle es sich um einen „minderschweren Fall“. Deshalb sei eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten durchaus hinreichend.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Verena Köstner sah dies anders. Ungeachtet der Begleitumstände könne es sich hier keinesfalls um einen „minderschweren Fall“ handeln. Die Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sei hier angemessen und notwendig. Dabei seien alle Milderungsgründe bereits einbezogen worden.

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