Der Rosenheimer Stadtrat hat die Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 188 „Happinger-Au-Straße Süd“ sowie den Vorentwurf gebilligt. Die Erweiterung des Geltungsbereichs zur Satzung über die Veränderungssperre zum entsprechenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan wurde ebenfalls beschlossen. Das Plangebiet umfasst Teilbereiche der Happingeraustraße und befindet sich etwa 850 Meter nordöstlich des Dorfkerns von Happing. Ziel der Planung sei es, die Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und Kastenau zu gewährleisten sowie die Flächen für einen bedarfsgerechten Straßenausbau zu sichern, teilt die Stadt mit. Die Veränderungssperre kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt im Rathaus eingesehen werden: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr, sowie nach Vereinbarung. Zu finden sind die Unterlagen auch unter www.rosenheim.de, auf den Seiten des Stadtplanungsamtes. Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort bis einschließlich Freitag, 13. September, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Der Aushang ist im Flur des Stadtplanungsamtes zu finden, im Rathaus, Ostflügel, dritter Stock. Einsehbar ist er während der Dienststunden: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch, von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags, von 14 bis 17 Uhr. Die Unterlagen sind ebenfalls im Netz zu finden.